Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
Bei der mitbeteiligten Kommanditgesellschaft (im Folgenden KG) fand für die Jahre 1993 bis 1995 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei stellte die Prüferin unter anderem fest, dass die KG mit Kaufvertrag vom 25. November 1993 ihr in Wien, F-Gasse, gelegenes Betriebsgrundstück an die H GmbH um einen Betrag von 84 Mio. S veräußert habe. Dem Vorgang sei bilanziell insoweit Rechnung zu tragen, als das Grundstück aus der Bilanz zum 31. Dezember 1993 auszuscheiden und die Forderung la... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0112 E 29. April 2003 RS 1(hier nur die letzten zwei Sätze) Stammrechtssatz Nach dem so genannten Realisationsprinzip dürfen Gewinne erst dann ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind. Das Realisationsprinzip gilt im Bereich der Gewinnrealisierung gleichermaßen für die Gewinne... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Bei Veräußerungsgeschäften fällt der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht durch den Veräußerer und damit der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums des Erwerbers regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Erfüllung des schuldrechtlichen Titel... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 18. Juli 1994 schenkte die Erblasserin dem Beschwerdeführer einen Kommanditgesellschaftsanteil mit einer Kommanditeinlage von S 935.443,82 samt allen anteiligen Aktiven und Passiven. Mit dem an den Beschwerdeführer ergangenen Bescheid vom 24. Februar 2000 setzte das Finanzamt Linz-Urfahr ausgehend von einem "vorl. Teilwert" des Betriebsvermögens (Anteil an Personengesellschaft) von S 60,338.220,23 Erbschaftssteuer von S 8,373.833,-- (EU... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Bei Unternehmen, deren Firma im Firmenbuch eingetragen ist und deren Gewinn somit nach § 5 EStG zu ermitteln ist, gehört neben dem notwendigen auch das gewillkürte Vermögen zum Betriebsvermögen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2004160074.X02 Im RIS seit 04.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren 1994 bis 1996 als Einzelunternehmer unter der Firma G. Sch. & Co einen Großhandel mit Haushaltsartikeln. Er ermittelte seinen Gewinn gemäß § 5 EStG 1988 und nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. Jänner. Nach einer im Jänner und Februar 1998 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt für die Jahre 1994 bis 1996 Einkommensteuerbescheide und nach Wiederaufnahme des Verfahrens für das J... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5;EStG 1988 §9;HVertrG 1993 §24; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/14/0214 E 29. März 2006
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf § 24 Handelsvertretergesetz 1993 sowie auf §§ 5 und 9 EStG 1988 ausgeführt hat (Hinweis E 27. November 2001, 2001/14/0081; E 1... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist auf dem Gebiete der Erzeugung und des Handels von Bekleidung aller Art tätig. Sie ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988 nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr, welches jeweils am 31. Jänner endet. Anlässlich einer bei ihr durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer ua die Ansicht, die im Streitjahr erfolgte erstmalige Bildung einer Rückstellung für Handelsvertreterabfindungen sei nicht zulässig, weil sie der höchstgerichtl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 1. Juli 2003, 98/13/0214, zum Ausdruck gebracht, dass für die steuerliche Gewinnermittlung eine Abgrenzung der Urlaubsansprüche dann unterbleiben darf, wenn dies nur zu einer unwesentlichen Ergebnisverzerrung führt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 5. Dezember 1977 von der S-Baubetriebe GesmbH 14 Eigentumswohnungen samt 14 PKW-Abstellplätzen um den (im Kaufvertrag so bezeichneten) "Nettokaufpreis" von S 19.519.630,--. Vereinbart war im Kaufvertrag, dass dieser Nettokaufpreis ein Fixpreis sei, in dem sowohl die Grund- als auch die Baukosten der schlüsselfertigen, den Bestimmungen des Vertrages entsprechenden Einheit einschließlich der Kosten der Erschließung des Grundstückes entha... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 28. September 1998 erwarb die Beschwerdeführerin von der A-GmbH Anteile an einer Liegenschaft in Graz. Als Kaufpreis wurde ein Betrag von S 145,000.000,-- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in Höhe von S 29,000.000,--, insgesamt sohin S 174,000.000,-- vereinbart. Ausdrücklich klargestellt wurde im Kaufvertrag, dass dieser Kaufvertrag keine Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG sei und dass der Kaufpreis Zug um Zug u.a. gegen Übergabe einer von der Verkäuferin ausgestellt... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0608 E 31. August 2000 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH sind bei Grundstückslieferungen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 03ter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987 Rz... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0608 E 31. August 2000 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH sind bei Grundstückslieferungen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 03ter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987 Rz... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber schließt bei der Abgabenfestsetzung die Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage nicht allgemein aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001160434.X03 Im RIS seit 17.06.2004 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Die Grunderwerbsteuer weist nicht den Charakter einer Umsatzsteuer auf (Hinweis E 31. August 2000, 2000/16/0608). Mangels Charakter als Umsatzsteuer spielt die Frage keine Rolle, ob im Falle der Einhebung der Grunderwerbsteuer von der Umsatzsteuer, die den Grundstückskaufpreis betrifft, ein Vorsteuerabzug möglich ist. ... mehr lesen...
In den vorgelegten Verwaltungsakten finden sich die "Vereins-Statuten der Bürgerschaft S.", in denen es unter anderem heißt: "§ 1: NAME UND SITZ DES VEREINES Der Verein besteht aus den Besitzern der in § 4 angeführten Realitäten, führt den Namen "BÜRGERSCHAFT S." und hat seinen Sitz in S. § 2: ZWECK Der Verein setzt sich zur Aufgabe, den Gemeinsinn seiner Mitglieder zu festigen, deren Angelegenheit, sowie das Wohl derselben zu wahren und das Vereinsvermögen zum gemeinsamen b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/16/0107 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/16/0211 E 26. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs 1... mehr lesen...
Am 24. August 2000 schlossen Stefan K. (als "Geschenkgeber" bezeichnet) und seine Ehefrau, die Beschwerdeführerin (als "Geschenknehmerin" bezeichnet) eine als "Schenkungsvertrag" bezeichneten Vereinbarung ab. Im § 1 der Vertragsurkunde wurde festgehalten, dass die Vertragspartner je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 506 der KG G seien. Im § 2 der Urkunde ist auszugsweise ausgeführt: ... Einvernehmlich wird jedoch festgestellt, dass der Geschenkgeber und die Geschenknehmer... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 ist bei einem Kauf Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Dies gilt auch für andere einen Übereignungsanspruch begründende Rechtsgeschäfte, zumal der Begriff der Gegenleistung im § 5 GrEStG nicht erschöpfend aufgezählt ist.... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Bau- und Siedlungsgenossenschaft, die S. GmbH und die W. GmbH waren zu je einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1939, Grundbuch A. Mit einem Realteilungsvertrag vom 7. Oktober 2002 vereinbarten die Miteigentümer so eine Realteilung vorzunehmen, dass jeder Miteigentümer ein Grundstück in das Alleineigentum erhielt. Die S GmbH erhielt danach das Grundstück 1003/8 im Ausmaß von 8055 m2, die W GmbH das Grundstück 1003/11 im Ausmaß von 9651 m2 und die Besch... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 16. Dezember 1965, 501/64, VwSlg 3379 F/1965, zu §§ 10 und 11 GrEStG 1955 ausgesprochen, dass beim Grundstückstausch die Grunderwerbsteuer nicht vom Wert des Grundstücks, also vom Einheitswert, sondern vom Wert der Gegenleist... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb bis Ende 1997 ein Zivilingenieursbüro. Am 30. Dezember 1997 schloss er mit seinem Sohn einen Vertrag ab, wonach er diesem das Büro übergab. Im Vertrag wird unter Punkt II festgehalten, dass die Übergabe insbesondere die beweglichen Anlagegüter (lt. Anlageliste) umfasse, weiters würden die Dienstverhältnisse der Dienstnehmer mit allen erworbenen Ansprüchen (wie sie sich aus der Dauer der Dienstverhältnisse ergeben) sowie die Wertpapiere zur Deckung des steu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/15/0110 E 24. November 1993 RS 1 Stammrechtssatz Der Wechsel der Gewinnermittlung wird nur zu BEGINN eines Kalenderjahres für zulässig erachtet (Hinweis E 20.9.1983, 82/14/0247). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2001140039.X01 ... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der beschwerdeführenden Genossenschaft durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung vertraten die Prüfer unter anderem die Ansicht, dass die Aufwendungen anlässlich der (erstmalig im Jahr 1992) erfolgten Bildung von Rückstellungen für Jubiläums- (rund S 700.000,--) und Urlaubsgelder (rund S 2,8 Mio) unter Berücksichtigung des bei der steuerlichen Gewinnermittlung zu beachtenden so genannten Nachholverbotes, welches sich aus dem Prinzip der Periodenrichtigkeit der Ge... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/02 Kreditwesen57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: EStG 1988 §5;RLG 1990 Art10 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die bereits vor Inkrafttreten des RLG (für Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 5 EStG ermitteln) bestehende Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich von Arbeitnehmerjubiläen, zu deren Bezahlung der Arbeitgeber... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 23. Jänner 1974, 1138/72, VwSlg 4635 F/1974, in einem Fall, in welchem das Urlaubsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni des folgenden Jahres dauerte (Bilanzstichtag war der 31. 12.), zum Ausdruck gebracht, dass man davon wird ausgehen müssen, dass eine Verpflichtung zur Abgrenz... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 8. Juni 2001 erwarb der Beschwerdeführer von der C. Freizeitanlagen-Betriebs-GmbH zwei aus einer Reihe von an einem Badesee gelegenen Grundstücken um den Kaufpreis von S 600.000,--. Im § 5 der Vertragsurkunde ist die Zufahrt zum Grundstück über ein als Straße genutztes Grundstück näher geregelt. Im selben Vertragspunkt erklärt der Verkäufer sein Einverständnis, dass dem Käufer die Nutzung des unmittelbar angrenzenden Badesees zu Freizeitzwecken auf unbestimmte Zeit... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Steht eine Leistung des Erwerbers in einem unmittelbaren tatsächlichen oder "inneren" Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks, dann ist sie als Gegenleistung iSd Gesetzes anzusehen. Auch Leistungen, die der Erwerber dem Veräußerer erbringt, um aus der zu erwerbenden Sache eine für ihn möglichst vorteilhafte Nutzung zu erzielen, gehöre... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Jede denkbare Leistung, die für den Erwerb des Grundstückes vom Erwerber versprochen wird, bildet einen Teil der Bemessungsgrundlage. ... mehr lesen...