Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §5;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes ist die Bewertung einer Darlehensschuld mit dem Nennwert auch dann nicht rechtswidrig, wenn dafür im Rahmen von Förderungsmaßnahmen Annuitätenzuschüsse gewährt werden (Hinweis auf die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 3. Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987, Rz 38 zu § 5 GrEStG 1987 angeführte Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160083.X03Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013