Die Beschwerdeführerin erzielte im Streitzeitraum Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Daneben erklärte sie für 1988 und 1989 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung einer Wohnung in Wien XIII. Auf Grund einer Prüfung der Aufzeichnungen (§ 99 Abs. 2 FinStrG i.V.m. § 151 Abs. 1 BAO) für den Zeitraum 1987 bis 1990 gelangte der Prüfer zu folgenden Feststellungen: "Tz. 12 nicht erklärte Umsätze bzw. Einnahmen: Tz. 12.1 Einkünfte aus selbstständig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs6;
Rechtssatz: Trinkgelder sind das geradezu typische Beispiel für üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben, deren Absetzung in Form des Pauschales § 4 Abs 6 EStG 1972 vorsieht (Hinweis E 12. April 1983, 82/14/0342, VwSlg 5776 F/1983). Eine über dieses Pauschale hinausgehende Berücksichtigung ist nur für Trinkgelder möglich, über die der Ste... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin errichtete in den Jahren 1987 bis 1989 ein Gebäude. Mit Vertrag vom 14. Jänner 1987 vermietete sie das Objekt an die R-Bank um eine Monatsmiete von 23.810 S. Im Mietvertrag wurde festgelegt, dass eine Mietvorauszahlung von 3,5 Mio. S (an zwei bestimmten Fälligkeitszeitpunkten) zu leisten sei. Es wurde vereinbart, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen sei und unter Wahrung einer einjährigen Frist gekündigt werden könne. Die Beschwerdeführerin v... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;ABGB §914;ABGB §983;EStG 1988 §19;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs6;
Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall ist unbestritten, dass eine Kreditierung mit einer Verzinsung von 5 Prozent erfolgt ist, indem eine Zahlung unter Einberechnung eines Abgeldes erfolgt ist und der tatsächliche Rückzahlungsbetrag dieser ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben nach ihrem am 28. Februar 1987 verstorbenen Vater. Dieser war niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung betreffend das Jahr 1987 vertrat der Prüfer die Auffassung, aufgrund des Todes des Abgabepflichtigen sei eine Betriebsaufgabe erfolgt. Der zu ermittelnde Übergangs- und Aufgabegewinn sei den Beschwerdeführern als Erben zuzurechnen. Dieser Auffassung folgte die belangte Behörde in ihrem im Instanz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs6;
Rechtssatz: Für die Anerkennung des Betriebsausgabenpauschales gem § 4 Abs 6 EStG 1972 ist es lediglich notwendig, dass der Abgabepflichtige für den Zeitraum, für den die Pauschalierung in Anspruch genommen wird, seine freiberufliche Tätigkeit noch nicht aufgegeben hat (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, § 4... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer betrieb bis zum 30. September 1985 eine Rechtsanwaltskanzlei als Einzelunternehmer. Mit Wirkung ab 1. Oktober 1985 betreiben die Beschwerdeführer die Rechtsanwaltskanzlei in Form einer GesBR, wobei sie - mit noch darzustellenden Ausnahmen - je zur Hälfte an deren Betriebsergebnis, das nach § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelt wird, beteiligt sind. Die vom Erstbeschwerdeführer vor Gründung der GesBR begonnenen Causen wurden von ihm allein zu Ende geführt, weswegen er ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs6;
Rechtssatz: Das Pauschale kann auch bei mehreren freiberuflichen Tätigkeiten nur einmal gewährt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1992140078.X09 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 22.08.2011 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ermittelt den Gewinn für seinen Gastgewerbebetrieb nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Im Zuge einer die Jahre 1990 bis 1993 umfassenden Prüfung der Aufzeichnungen nach § 151 BAO traf der Prüfer ua die Feststellung, der Beschwerdeführer habe im Jahr 1990 von einer Brauerei einen einmaligen Betrag von 360.000 S (inklusive 20 % USt) für die Übernahme der Verpflichtung, für die Dauer von zehn Jahren Bier ausschließlich von dieser Brauerei zu beziehen ("Bierbezugsverpflichtung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §4 Abs6;
Rechtssatz: Die von einer Brauerei im Rahmen einer "Bierbezugsverpflichtung" an den Abgabepflichtigen geleistete Zahlung zählt nicht zu den in § 19 Abs 3 EStG 1988 genannten Kosten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995140057.X02 Im RIS seit 20.1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §4 Abs6;
Rechtssatz: § 19 Abs 3 EStG 1988 ist seinem klaren Wortlaut nach nur auf taxativ aufgezählten Arten von Kosten anwendbar (Hinweis: Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 19 Tz 5.1). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995140057.X01 Im RIS seit 20.11.200... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §4 Abs6;
Rechtssatz: § 19 Abs 3 EStG 1988 ist auf Einnahmen nicht anwendbar (Hinweis E 12.8.1994, 94/14/0064): § 4 Abs 6 EStG stellt auf "nicht aktivierungspflichtige" Aufwendungen ab und erfaßt daher ohne Zweifel nur Ausgaben. Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 4 Abs 6 und § 19 Abs 3 EStG 1988 ist die Absicht des Geset... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seinen Beruf als "Schauspieler, Autor" bezeichnet, verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung als Schauspieler. In den Streitjahren war er unter anderem als Sprecher von Werbetexten im Rundfunk und Fernsehen tätig. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob diese Tätigkeit als künstlerische oder als gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §4 Abs6;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;VwRallg;
Rechtssatz: Dem konkreten Zweck einer künstlerischen Tätigkeit (zB Musikdarbietung zum Zwecke der Unterhaltung bei Weinmessen, Heurigen oder ähnlichen Veranstaltungen) kommt hinsichtlich der Qualifikation der Tätigkeit als... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §4 Abs6;UStG 1972 §10 Abs1 Z8;VwRallg;
Rechtssatz: Der Einsatz künstlerischen Tätigwerdens für Zwecke der Werbung bietet an sich keinen Grund, der Tätigkeit ihren künstlerischen Charakter abzusprechen.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs6;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;VwRallg;
Rechtssatz: Ausführungen zum Inhalt der Begriffe künstlerisches Schaffen und reproduzierende Kunst und dazu, daß nicht von vornherein gesagt werden kann, kommerzielle Werbung könn... mehr lesen...
Laut seinem Antrag vom 28. Dezember 1988, vom Leasinggeber angenommen am 2. Jänner 1989, hatte der Beschwerdeführer, der seinen Gewinn durch Einnahmen/Ausgabenrechnung ermittelt, für die Dauer von 24 Monaten ein Kraftfahrzeug gegen ein monatliches Entgelt geleast, das infolge einer Vorauszahlung von S 70.000,-- entsprechend reduziert worden war. Die Vorauszahlung hatte der Beschwerdeführer am 30. Dezember 1988 entrichtet. Das reduzierte monatliche Leasingentgelt wurde entsprechend dem... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §4 Abs6;EStGNov 1988/405 Art1 Z4;StGG Art2;
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einseitigkeit der Durchbrechung des Zufluß/Abflußprinzips durch § 4 Abs 6 bzw § 19 Abs 3 EStG 1988 sowie durch Art 1 Z 4 EStGNov 1988/405... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §4 Abs6;EStGNov 1988/405 Art1 Z4;
Rechtssatz: AusfzF, ob im konkreten Fall die geleistete Vorauszahlung des Leasingentgelts wirtschaftlich die Funktion von Mietkosten hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140064.X02 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §4 Abs6;EStGNov 1988/405 Art1 Z4;StGG Art2;
Rechtssatz: Übersteigt der Vorauszahlungszeitraum, für den eine Vorauszahlung nach § 19 Abs 3 EStG 1988 geleistet wurde, das folgende Jahr, dann ist die gesamte Ausgabe zu verteilen. Entscheidend ist nicht die Laufzeit des ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Versicherungsvertreter und bezieht als solcher Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In seiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 1986 machte er unter anderem ein "Betriebsausgabenpauschale für üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben" in Höhe von S 20.000,-- (5 % der Einnahmen) und - soweit noch strittig - Aufwendungen von S 19.159,60 geltend. Bei den letztgenannten Ausgaben handelt es sich unbestrittenermaßen um solche für die Bewirtung von Mitarbeitern und den Ankau... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §17 Abs4;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs3 Z7;EStG 1972 §4 Abs6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 302;
Rechtssatz: Erzielt ein AbgPfl (hier: Versicherungsvertreter) Einkünfte aus Gewerbebetrieb, so kann er ein "Betriebsausgabenpauschale" weder unter Hinweis auf § 4 Abs 6 EStG 1972 mit Erf... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine GmbH & Co KG, die unter der im Spruch: dieses Erkenntnisses festgehaltenen Firmenbezeichnung im Handelsregister eingetragen ist. Nach dem Vorbringen in der Beschwerde entspricht die Tätigkeit der Beschwerdeführerin, die sie in ihrem "Versicherungsmaklerbüro" ausübt, der eines Handelsvertreters. Die Beschwerdeführerin, die als "Beschwerdepunkt" ein bestimmtes Begehren im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 6 VwGG (auf Aufhebung des angefochten... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §4 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Pauschale für üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben ist lediglich bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit auf Grund von Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit vorgesehen. Entfaltet ein AbgPfl in seinem Versicherungsmakl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs6; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/12, 680;
Rechtssatz: Der Pauschbetrag nach § 4 Abs 6 EStG 1972 steht nicht dem Bezieher von Einkünften aus selbständiger Arbeit schlechthin, sondern nur auf Grund erzielter Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit iS des § 22 Abs 1 Z 1 leg cit zu. Eu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs6; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/12, 680; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2785/80 E 27. Mai 1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Gewährung des Betriebsausgabenpauschales für freiberufliche Tätigkeit setzt voraus, daß der Abgabenpflichtige in dem Jahr, für das er es in Anspruch nimmt, seine freiberufliche Tätigkeit noch nicht aufgege... mehr lesen...