RS Vwgh 1988/2/17 88/13/0026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs6;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1988/12, 680;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2785/80 E 27. Mai 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die Gewährung des Betriebsausgabenpauschales für freiberufliche Tätigkeit setzt voraus, daß der Abgabenpflichtige in dem Jahr, für das er es in Anspruch nimmt, seine freiberufliche Tätigkeit noch nicht aufgegeben hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988130026.X02

Im RIS seit

17.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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