RS Vwgh 1994/8/12 94/14/0064

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Veröffentlicht am 12.08.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1;
EStG 1972 §19;
EStG 1988 §19 Abs3;
EStG 1988 §4 Abs6;
EStGNov 1988/405 Art1 Z4;
StGG Art2;

Rechtssatz

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einseitigkeit der Durchbrechung des Zufluß/Abflußprinzips durch § 4 Abs 6 bzw § 19 Abs 3 EStG 1988 sowie durch Art 1 Z 4 EStGNov 1988/405 allein hinsichtlich des letzteren, steht doch die gleichmäßige Verteilung von Einnahmen infolge der Möglichkeit autonomer Gestaltung der Beziehungen zwischen den Betroffenen diesen in der Regel frei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140064.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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