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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einseitigkeit der Durchbrechung des Zufluß/Abflußprinzips durch § 4 Abs 6 bzw § 19 Abs 3 EStG 1988 sowie durch Art 1 Z 4 EStGNov 1988/405 allein hinsichtlich des letzteren, steht doch die gleichmäßige Verteilung von Einnahmen infolge der Möglichkeit autonomer Gestaltung der Beziehungen zwischen den Betroffenen diesen in der Regel frei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140064.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.07.2010