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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §19 Abs3;Rechtssatz
Die von einer Brauerei im Rahmen einer "Bierbezugsverpflichtung" an den Abgabepflichtigen geleistete Zahlung zählt nicht zu den in § 19 Abs 3 EStG 1988 genannten Kosten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140057.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.07.2010