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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §17 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 302;Rechtssatz
Erzielt ein AbgPfl (hier: Versicherungsvertreter) Einkünfte aus Gewerbebetrieb, so kann er ein "Betriebsausgabenpauschale" weder unter Hinweis auf § 4 Abs 6 EStG 1972 mit Erfolg geltend machen, weil diese Norm sich lediglich auf die Ermittlung von Einkünften aus selbständiger Arbeit bezieht, noch unter Hinweis auf § 17 Abs 4 EStG 1972, weil diese Bestimmung sich nur auf die Ermittlung von Werbungskosten (eine Aufwandsform, die lediglich den Einkünften gemäß § 2 Abs 3 Z 4 bis 7 EStG 1972 entspricht) bezieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130174.X01Im RIS seit
11.07.2001