Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;B-VG Art131 Abs1 Z1;EStG 1988;
Rechtssatz: Die Vorschreibung der Einkommensteuer erfolgte im vorliegenden Fall mit "0 Schilling". Eine solche Vorschreibung schließt nicht schlechthin aus, dass der Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt wurde. E... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer begründet seinen Antrag... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Beschwerdeführerin begründet i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53;EO §290;EO §291a;EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(hier betreffend einen rückständigen Betrag in Höhe von rund
184.000 EUR und ohne Hinweis auf § 59 Abs. 1 lit. a AbgEO) Stammrechtssatz Stattgeb... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer sc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte einen Gewerbebetrieb, welchen er in den Abgabenerklärungen für die Streitjahre mit "Handel und Glaserei" bezeichnete. Er ermittelte seinen Gewinn nach § 5 EStG 1988. Im Gefolge einer Buch- und Betriebsprüfung für die Jahre 1992 bis 1994 hielt der Prüfer in seinem Bericht u.a. (Tz 14 Abs. 2) fest, dass der Beschwerdeführer bisher an der A. Autohaus GmbH mit 250.000 S (10 % des Stammkapitals) beteiligt gewesen sei und ihm im Jahr 1992 die Beteiligung an diese... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde im Instanzenzug über Einkommensteuer 1999 und 2000 des Beschwerdeführers abgesprochen. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe sich etwa seit dem Jahr 1995 privat mit bestimmten "softwaretechnischen Möglichkeiten im Fahrzeugbau" beschäftigt. In diesem Rahmen habe er während des Jahres 1997 die Voraussetzungen für eine "Traktionskontrolle für zweiradgetriebene Kraftfahrzeuge" entwickelt. Vorläufiges En... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30;
Rechtssatz: § 30 EStG 1988 erfasst die Anschaffung und Veräußerung desselben Wirtschaftsgutes innerhalb bestimmter Frist, wobei für die Berechnung der Spekulationsfrist nicht das Verfügungsgeschäft, sondern das Verpflichtungsgeschäft maßgebend ist. (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 30 Tz 17). Das Gesetz setzt also Identität ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30;EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: Die Begrenzung des Wertansatzes mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten hat den Zweck zu verhindern, dass bei Wirtschaftsgütern, die nach § 30 EStG "steuerhängig" sind, dadurch die Besteuerung des Wertzuwachses vermieden werden kann, dass sie vor der geplanten Veräußerung mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen ei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: Beteiligungen, die innerhalb eines Jahres vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft worden sind (und damit nicht nach § 31 EStG 1988, sondern nach den Spekulationstatbeständen des § 30 leg. cit. zu erfassen sind), sind bei der Einlage schon nach der allgemein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30;EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die klare Absicht des Gesetzgebers, die Wertobergrenze der Anschaffungs- oder Herstellungskosten iZm mit der Frist von zehn bzw einem Jahr grundsätzlich auf nach § 30 EStG 1988 steuerhängige Wirtschaftsgüter zu beschränken, findet der Umstand, dass § 6 Z 5 EStG 1988 auch sonstige hergestellte Wirtschaftsg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0322/66 E 20. Oktober 1967 VwSlg 3666 F/1967 RS 1 Stammrechtssatz Ein Grundstück, das als unbebaut erworben und auf dem sodann ein Haus errichtet wurde, bleibt ungeachtet dessen, daß es nun als bebaut zu gelten hat, dieselbe Sache, und seine Veräußerung - sofern sie innerhalb der vom Gesetz für die Annahme von Speku... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von November 1989 bis April 1992 Gesellschafter-Geschäftsführer der ein Bordell betreibenden S. & P. GmbH. Am 10. März 1991 kam es im Bordellbetrieb zu einem Schusswechsel mit tödlichem Ausgang, in dessen Gefolge sich der Beschwerdeführer vom 10. März 1991 bis zum 22. Juni 1992 in Untersuchungshaft befand. Am 2. Oktober 1991 wurden sowohl in der Privatwohnung des Beschwerdeführers als auch im Bordellbetrieb Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Zuge dieser H... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92;EStG 1988;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass die Feststellung verdeckter Ausschüttungen im Körperschaftsteuerverfahren keine Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren entfaltet. Der Anteilsinhaber kann daher einwenden, dass der Körperschaftsteuerbesc... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 18. November 2004, AW 2004/13/0031-9, hat der Verwaltungsgerichtshof einem am 6. September 2004 eingelangten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: nicht stattgegeben, sie habe mit ihrem Antragsvorbringen dem von der hg. Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungsgebot nicht tauglich entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermögli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatz- und Einkommenssteuer für das Jahr 1998 - Der Verwaltungsgerichtshof hat dem ersten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der
Begründung: nic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Maurer und als Skilehrer erzielte, kaufte mit Verträgen vom 21. Juli 1989 zwei aneinander grenzende Grundstücke in S., KG K., und errichtete darauf in der Folge ein Einfamilienhaus, dessen eine Hälfte er selbst bewohnte, dessen andere Hälfte er zur Privatzimmervermietung nutzte. Mit Kaufvertrag vom 10. Oktober 1995 kaufte der Beschwerdeführer ein Grundstück in H. und begann sodann, darauf ein Mehrfamilienhaus zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §29 Z2;EStG 1988 §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 2(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung bzw Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhalts... mehr lesen...
In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 geltend. Das Finanzamt forderte den Beschwerdeführer in einem Vorhalt vom 30. März 1999 auf, Angaben zur vermögensmäßigen Situation des Kreditnehmers (MMag. Peter K.) zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme und über den Zweck der Kreditaufnahme zu machen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzb... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid handelt es sich bei den Beschwerdeführern um ein Ehepaar, das sich mit mündlichem Gesellschaftsvertrag zum Zwecke des gewerblichen Handels mit Wertpapieren zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen hat. In den Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften wurden für die Jahre 1992 bis 1994 jeweils Verluste in Höhe von 1,224.323 S (1992), 716.319 S (1993) und 61.08... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §30;
Rechtssatz: Der Umstand, dass mit hohem Risiko behaftete Transaktionen durchgeführt werden, kann für sich genommen in gleicher Weise auf eine gewerbliche wie auf eine spekulative Betätigung hinweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte für das Jahr 1990 eine Einkommensteuererklärung ein, in welcher er (ausschließlich) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus dem Betrieb einer Gärtnerei erklärte. Mit Vorhalt vom 31. Juli 1992 wies das Finanzamt darauf hin, dass ein am 29. Dezember 1980 durch Leibrentenvertrag erworbenes Grundstück am 21. Juni 1990 innerhalb der Spekulationsfrist um einen näher angeführten Preis veräußert worden sei. Um Bekanntgabe eines eventuellen Spekulationsgew... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war zu 57,5 % an der W Holding GmbH beteiligt. Die übrigen Geschäftsanteile wurden von Herbert D gehalten. Beide Gesellschafter übten die Funktion als Geschäftsführer bei der W Holding GmbH aus. Die W Holding GmbH besaß 100 % der Anteile der P HandelsgmbH (Konkurs 1994), der W HandelsgmbH (Konkurs 1994) sowie der W VertriebsgmbH. 1985 wurde an der im Eigentum des Dipl. Ing. Gernot H und des Mag. Helmut H stehenden Liegenschaft in S, Sch-Hauptstraße 38, ua ein Best... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0029 E 25. Mai 2000 RS 1 Stammrechtssatz Eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen (Hinweis E 30.9.1999, 98/15/0117). Eine Leistung iSd zitierten Bestimmung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Der entgeltliche Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts kann auch innerhalb der Jahresfrist ab seiner Einräumung keinem der Tatbestände der §§ 30 und 31 EStG 1988 subsumiert werden. Der Vorgang ist nicht als Veräußerung oder als eine der Veräußerung gleichzuhaltende Vermögensumschichtung anzusehen.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter in Höhe von jeweils 0 S. Den den Einkommensteuererklärungen angeschlossenen Beilagen war zu entnehmen, dass Kapitalerträgen in Höhe von 7.552,54 S (für 1997) bzw. 16.622,77 S (für 1998) jeweils Werbungskosten (Bankzinsen und Spesen) in gleicher Höhe gegenüber standen. Bei Festsetzung der Einkommensteuer fü... mehr lesen...