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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §30;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0322/66 E 20. Oktober 1967 VwSlg 3666 F/1967 RS 1Stammrechtssatz
Ein Grundstück, das als unbebaut erworben und auf dem sodann ein Haus errichtet wurde, bleibt ungeachtet dessen, daß es nun als bebaut zu gelten hat, dieselbe Sache, und seine Veräußerung - sofern sie innerhalb der vom Gesetz für die Annahme von Spekulationsgeschäften festgesetzten Frist erfolgt - ist ein Spekulationsgeschäft.
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E 20.10.1967, 322/66 #1 VwSlg 3666 F/1967
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003150105.X03Im RIS seit
10.11.2005Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013