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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §92;Rechtssatz
Es trifft zu, dass die Feststellung verdeckter Ausschüttungen im Körperschaftsteuerverfahren keine Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren entfaltet. Der Anteilsinhaber kann daher einwenden, dass der Körperschaftsteuerbescheid - trotz dessen Rechtskraft - inhaltlich unrichtig ist, auch kann er den Nachweis antreten, dass die verdeckte Ausschüttung nicht ihm, sondern jemandem anderen zugekommen ist (Hinweis: Bauer/Quantschnigg, Die Körperschaftsteuer 1988, § 8 Tz. 59, mwN).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130039.X05Im RIS seit
08.06.2005Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009