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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §30;Rechtssatz
§ 30 EStG 1988 erfasst die Anschaffung und Veräußerung desselben Wirtschaftsgutes innerhalb bestimmter Frist, wobei für die Berechnung der Spekulationsfrist nicht das Verfügungsgeschäft, sondern das Verpflichtungsgeschäft maßgebend ist. (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 30 Tz 17). Das Gesetz setzt also Identität des angeschafften und des veräußerten Wirtschaftsgutes voraus. Demnach liegt kein Spekulationsgeschäft vor, wenn ein angeschafftes Wirtschaftsgut in ein anderes umgewandelt und anschließend veräußert wird. Somit können hergestellte Wirtschaftsgüter nicht Gegenstand eines Spekulationsgeschäftes sein (Hinweis Doralt/Kempf, EStG7, § 30 Tz 63). Dies allerdings mit der Einschränkung für Grundstücke, dass durch den Bau eines Gebäudes auf eigenem Grund und Boden aus der Sicht des § 30 EStG kein neues Wirtschaftsgut entsteht und die Veräußerung der vom Steuerpflichtigen bebauten Liegenschaft innerhalb der Spekulationsfrist daher den Spekulationstatbestand erfüllt (Hinweis E 26. November 1991, 91/14/0196).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003150105.X02Im RIS seit
10.11.2005Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013