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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §30;Rechtssatz
Die Begrenzung des Wertansatzes mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten hat den Zweck zu verhindern, dass bei Wirtschaftsgütern, die nach § 30 EStG "steuerhängig" sind, dadurch die Besteuerung des Wertzuwachses vermieden werden kann, dass sie vor der geplanten Veräußerung mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen eingelegt werden und sodann aus dem Betrieb verkauft werden (vgl Hofstätter/Reichel, Tz 2 zu § 6 Z 5 EStG 1988, 26. Lfg).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003150105.X01Im RIS seit
10.11.2005Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013