RS Vwgh 2005/9/23 2003/15/0105

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Veröffentlicht am 23.09.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §30;
EStG 1988 §6 Z5;

Rechtssatz

Die Begrenzung des Wertansatzes mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten hat den Zweck zu verhindern, dass bei Wirtschaftsgütern, die nach § 30 EStG "steuerhängig" sind, dadurch die Besteuerung des Wertzuwachses vermieden werden kann, dass sie vor der geplanten Veräußerung mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen eingelegt werden und sodann aus dem Betrieb verkauft werden (vgl Hofstätter/Reichel, Tz 2 zu § 6 Z 5 EStG 1988, 26. Lfg).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003150105.X01

Im RIS seit

10.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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