RS Vwgh 1994/1/18 93/14/0169

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1994
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Vom Zufluß der Gewinnanteile an die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bereits im Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft kann nur dann ausgegangen werden, wenn bekannt ist (Hinweis:

Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, Textziffer 57 zu § 4), daß zum Bilanzstichtag die Ausschüttung eines bestimmten Gewinnanteiles an die Gesellschafter bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bereits feststand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140169.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten