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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z2;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1994/10, S 817 - 819;Rechtssatz
Eine mittelbare Beteiligung über eine zwischengeschaltete GmbH vermittelt keine Mitunternehmereigenschaft iSd § 23 Z 2 EStG 1972. Einem über eine GmbH mittelbar an einer KG Beteiligten fließen in dieser Eigenschaft keine Einkünfte gemäß § 23 Z 2 EStG 1972 zu, sondern im Regelfall solche aus Kapitalvermögen iSd § 27 Abs 1 Z 1 legcit. Die mittelbare Beteiligung hat daher auch nicht zur Folge, daß die Gesellschafter bei Beendigung des Gesellschafterverhältnisses an den stillen Reserven und dem Firmenwert der GmbH § Co KG teilhaben. Im Falle ihres Ausscheidens als (stille) Gesellschafter der GmbH & Co KG oder als Gesellschafter der GmbH kommt es zu keiner Aufdeckung der stillen Reserven. Dies ist auf die eigene Steuerrechtssubjektivität der GmbH zurückzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990130042.X03Im RIS seit
20.11.2000