Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1 Z2;Rechtssatz
Im Bereich der außerbetrieblichen Einkunftsarten werden Vorgänge der Vermögenssphäre - soweit sie nicht unter § 30 und § 31 EStG 1972 fallen - steuerlich nicht erfaßt. Es ist daher stets zu unterscheiden, ob Einnahmen durch die Veräußerung von Vermögen oder durch die für eine Einkunftsquelle eigentümliche Betätigung entstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140064.X01Im RIS seit
20.11.2000