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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/08/05 93/14/0110 1Stammrechtssatz
Sind die Einnahmen aus der Veräußerung einer Beteiligung im Hinblick auf deren Erwerb bereits vor dem 1.1.1985 nicht zu versteuern, sind diese Einnahmen auch bei der Beurteilung der Ertragsfähigkeit der Beteiligung nicht mitzuberücksichtigen (Hinweis E 22.6.1993, 93/14/0086).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140285.X03Im RIS seit
20.11.2000