RS Vwgh 1994/2/15 90/14/0285

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Veröffentlicht am 15.02.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
EStG 1972 §27 Abs2 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/08/05 93/14/0110 1

Stammrechtssatz

Sind die Einnahmen aus der Veräußerung einer Beteiligung im Hinblick auf deren Erwerb bereits vor dem 1.1.1985 nicht zu versteuern, sind diese Einnahmen auch bei der Beurteilung der Ertragsfähigkeit der Beteiligung nicht mitzuberücksichtigen (Hinweis E 22.6.1993, 93/14/0086).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140285.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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