Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin ist seit dem Gesellschafterbeschluß vom 16. November 1982 ua der Handel mit Textilien jeder Art. Zum Geschäftsführer wurde zum gleichen Zeitpunkt Paul W bestellt, welcher mit Notariatsakt vom 6. November 1981 100 % der Geschäftsanteile der Beschwerdeführerin erworben hatte. In den Jahren 1982 und 1983 kaufte die Beschwerdeführerin bei der italienischen Ph S.p.A. (in der Folge Ph) Strickgarne, welche an die H Waren- und Kaufhaus GmbH (... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0099
Rechtssatz: Für die Beurteilung eines Sachverhaltes als verdeckte Gewinnausschüttung ist unter anderem Voraussetzung, daß einem Anteilsinhaber ein Vermögensvorteil aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung zugewendet... mehr lesen...
Der Geschäftsanteil, den der Gesellschafter-Geschäftsführer JW an der beschwerdeführenden GmbH hält, entspricht ca. 98% ihres Stammkapitals. Die S-GmbH ist Organ iSd § 9 KStG 1988 der Beschwerdeführerin. Die Gewinnermittlung für die Gesellschaften erfolgt nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 30. Juni. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin von März 1993 bis Jänner 1994 durchgeführten, den Zeitraum 1989 bis 1991 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung wurde u.a. d... mehr lesen...
Vier Geschwister sind zu gleichen Teilen an der beschwerdeführenden GmbH - sie betreibt ua ein Bauunternehmen - und an der Wohn-GmbH - sie ist die Hauptgesellschafterin der Beschwerdeführerin - beteiligt und sind auch die Geschäftsführer dieser Gesellschaften. Im Zuge der Körperschaftsteuerveranlagung für 1991 stellte das Finanzamt fest, daß die auf einem Verrechnungskonto ausgewiesene Forderung der Beschwerdeführerin gegenüber der Wohn-GmbH (3,170.764 S) nicht verzinst werde. Es ... mehr lesen...
Vier Geschwister sind zu gleichen Teilen an der beschwerdeführenden GmbH - sie betreibt ua ein Bauunternehmen - und an der Wohn-GmbH - sie ist die Hauptgesellschafterin der Beschwerdeführerin - beteiligt und sind auch die Geschäftsführer dieser Gesellschaften. Im Zuge der Körperschaftsteuerveranlagung für 1991 stellte das Finanzamt fest, daß die auf einem Verrechnungskonto ausgewiesene Forderung der Beschwerdeführerin gegenüber der Wohn-GmbH (3,170.764 S) nicht verzinst werde. Es ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1;EStG 1988 §93 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0204 Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0086 E 17. Dezember 2003
Rechtssatz: Bei Kapitalerträgen in Form von verdeckten Gewinnausschüttungen kommt es darauf an, ob die ausschüttende Körperschaft die K... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1;EStG 1988 §93 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0204 Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0086 E 17. Dezember 2003 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 3 Stammrechtssatz Eine verdeckte Gewinnausschüttung erg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;EStG 1988 §27 Abs1;EStG 1988 §93 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0204 Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0086 E 17. Dezember 2003 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 4 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 impl;EStG 1988 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Hingabe eines zinsenlosen Darlehens durch eine Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter bewirkt eine verdeckte Gewinnausschüttung. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §4 Abs1 impl;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 96/15/0015 8 Stammrechtssatz Die Neutralisierung verdeckter Gewinnausschüttungen dient der Entflechtung von betrieblich veranlaßten Vorgängen einerseits und durch das Gesellschaftsve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0204 Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0086 E 17. Dezember 2003
Rechtssatz: Die Vereinbarung über den Ausgleich der gegenseitigen Vorteilszuwendungen muß bereits im Zeitpunkt der Vorteilsgewährung vorliegen. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 impl;EStG 1988 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Auch eine unverzinsliche Verrechnungsforderung der Kapitalges gegenüber dem Gesellschafter kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1;EStG 1988 §93 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0204 Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0086 E 17. Dezember 2003
Rechtssatz: Eine objektiv gegebene Vorteilsgewährung indiziert bereits den subjektiven, auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentsch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §4 Abs2 impl;EStG 1988 §27 Abs1;EStG 1988 §4 Abs2;EStG 1988 §93 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0204 Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0086 E 17. Dezember 2003 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/14/0221 5 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1;EStG 1988 §93 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0204 Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0086 E 17. Dezember 2003 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Auch eine unverzinsliche Verrechnungs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 impl;EStG 1988 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0204 Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0086 E 17. Dezember 2003 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Hinga... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §4 Abs1 impl;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 96/15/0015 8 Stammrechtssatz Die Neutralisierung verdeckter Gewinnausschüttungen dient der Entflechtung von betrieblich veranlaßten Vorgängen einerseits und durch das Gesellschaftsve... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr (1987) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie aus Gewerbebetrieb. In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte er überdies negative Einkünfte aus Kapitalvermögen von S 1,100.851,-- geltend. Den Beilagen zur Erklärung zufolge setze sich dieser Betrag zusammen aus einem Verlustanteil auf Grund einer Beteiligung als stiller Gesellschafter der P. Gesellschaft m.b.H. in der Höhe von S 1 Mio - dieser sei für das Jahr 1986 zugewie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr (1987) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie aus Gewerbebetrieb. In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte er überdies negative Einkünfte aus Kapitalvermögen von S 1,100.851,-- geltend. Den Beilagen zur Erklärung zufolge setze sich dieser Betrag zusammen aus einem Verlustanteil auf Grund einer Beteiligung als stiller Gesellschafter der P. Gesellschaft m.b.H. in der Höhe von S 1 Mio - dieser sei für das Jahr 1986 zugewie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1387/77 E 26. März 1979 VwSlg 5365 F/1979 RS 2 Stammrechtssatz Schuldzinsen für Fremdmittel, die der Anschaffung einer Einkunftsquelle dienen, sind auch im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen Werbungskosten. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1972 §23;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;HGB §178;
Rechtssatz: Die Vermögenszuwendung des einzigen Gesellschafters einer überschuldeten GmbH an diese ist dahin zu untersuchen, ob die Zuwendung nach ihrem inneren Gehalt - u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;EStGNov 1988/405 Art1 Z5;
Rechtssatz: Gemäß § 27 Abs 1 Z 2 EStG 1972 stellen Verluste aus einer echten stillen Beteiligung - mangels einer dem § 27 Abs 1 Z 2 letzter Satz EStG 1988 entsprechenden Vorschrift und mangels Anwendbarkeit des Art I Z 5 der EStGNov 1988/405 - bis zur gänzlichen Aufzehrung der Einlage grundsät... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;EStGNov 1988/405 Art1 Z5;
Rechtssatz: Gemäß § 27 Abs 1 Z 2 EStG 1972 stellen Verluste aus einer echten stillen Beteiligung - mangels einer dem § 27 Abs 1 Z 2 letzter Satz EStG 1988 entsprechenden Vorschrift und mangels Anwendbarkeit des Art I Z 5 der EStGNov 1988/405 - bis zur gänzlichen Aufzehrung der Einlage grundsät... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden - soweit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren noch strittig - gegenüber der (Rechtsanwalts-)Kanzleigemeinschaft Dr. K-Dr. A einerseits rechtskräftige Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1986 und 1989 gemäß § 293b BAO berichtigt und andererseits in wiederaufgenommenen Verfahren die Einkünfte für die Jahre 1986 bis 1989 gemäß § 188 BAO festgestellt. In bezug auf die berichtigten Umsatzsteuerbescheide war schon im Abgabenv... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden - soweit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren noch strittig - gegenüber der (Rechtsanwalts-)Kanzleigemeinschaft Dr. K-Dr. A einerseits rechtskräftige Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1986 und 1989 gemäß § 293b BAO berichtigt und andererseits in wiederaufgenommenen Verfahren die Einkünfte für die Jahre 1986 bis 1989 gemäß § 188 BAO festgestellt. In bezug auf die berichtigten Umsatzsteuerbescheide war schon im Abgabenv... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/04 86/13/0116 1
(hier: Der Abgabepflichtige behauptet nicht, daß der
notleidende Klient ohne die Unterstützung durch Gewährung von
Krediten oder in ähnlicher Weise nicht gewonnen oder gehalten
werden kann). Stammrechtssatz Es gehört nic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/04 86/13/0116 1
(hier: Der Abgabepflichtige behauptet nicht, daß der
notleidende Klient ohne die Unterstützung durch Gewährung von
Krediten oder in ähnlicher Weise nicht gewonnen oder gehalten
werden kann). Stammrechtssatz Es gehört nic... mehr lesen...
Der Vater des Beschwerdeführers (in der Folge nur: Vater) betrieb als Einzelunternehmer einen Großhandel mit Sonnenbrillen. Am 28. Juni 1984 erwarb der Vater zwei Betriebe zur Erzeugung von Brillen. Mit Gesellschaftsvertrag vom 10. Juli 1984 beteiligte sich der Beschwerdeführer als stiller Gesellschafter an den beiden Betrieben des Vaters. Im Gesellschaftsvertrag war vereinbart, der Beschwerdeführer werde die Leitung der beiden Betriebe alleinverantwortlich übernehmen. Die Einlage... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;HGB §186;HGB §340;
Rechtssatz: Die Abschichtung eines stillen Gesellschafters durch den Handelsherrn als Inhaber eines Handelsgewerbes stellt die letztmalige Zuweisung eines Gewinnanteils dar. Wird somit ein stiller Gesellschafter zu einem höheren Betrag abgefunden, als dies dem Stand seiner Einlage entsp... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hielt im Streitjahr einen Geschäftsanteil von 47 % an der P.-Beteiligungsverwaltungen Gesellschaft m.b.H., welche ihrerseits Alleingesellschafterin der M.S.-Gesellschaft m.b.H. war. Im Zuge einer die letztgenannte Gesellschaft betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden diesem Unternehmen unter dem Titel der Entgelte aus Lizenzverträgen zugeflossene Beträge in der Summe von S 7,200.000,-- als Schwarzumsätze des geprüften Unternehmens beurteilt und den im Weg... mehr lesen...