Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten in Höhe von rund S 2,6 Mio herangezogen. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antragsteller im wesentlichen aus, er erziele monatliche Nettoeinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von rund S 30.000,-- und er sei fü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Kommanditist der S. KG. Mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. Februar 1993 wurde über das Vermögen dieser Gesellschaft der Konkurs eröffnet. Nach Verteilung des Massevermögens wurde der Konkurs mit Beschluß vom 9. Mai 1994 aufgehoben. Mit Bescheid vom 16. Juni 1994 setzte das Finanzamt die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer für das Jahr 1994 und die Folgejahre mit S 5,2 Millionen fest. Gegen die Festsetzung der Einkommensteuervorausza... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Der AbgPfl konnte auf Grund von Vereinbarungen mit seinen Mitgesellschaftern von der Verpflichtung zur Auffüllung seines negativen Kapitalkontos (in der im Zeitpunkt der Änderung seiner Rechtsstellung vom persönlich haftenden Gesellschafter zum Kommanditisten bestehenden Höhe) befreit werden, obwohl sich dadurch an sei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb als Einzelunternehmer eine Bäckerei, wobei er den Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. Am 30. November 1985 stellte der Beschwerdeführer seinen Betrieb aus gesundheitlichen Gründen ein und unterzog sich gleich darauf einer mehrwöchigen Krankenhausbehandlung. Seit 1. Dezember 1985 bezieht er eine Pension der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Mit Schreiben vom 20. Dezember 1985 teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt m... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre 1980 und 1981 ua Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, welche er nach § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelte. Im Jahr 1980 veräußerte er einen Teil der zu seiner Landwirtschaft gehörenden Holz- und Streunutzungsrechte an einer agrargemeinschaftlichen Liegenschaft (Teilwaldrecht) an die Gemeinde T. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, die veräußerten Holz- und Streunutzungsrechte hätten zum Betriebsvermöge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs3;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §183 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §24;
Rechtssatz: Hat der Abgabepflichtige selbst positive Einkünfte erklärt, so kann die Abgabenbehörde aufgrund dieser Erklärung - mangels gegenteiliger Anhaltspunkte - eine nachhaltige und in Gewinnerzielu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Besteuerung des Aufgabegewinns hat zeitpunktbezogen in dem Jahr zu erfolgen, in welches der Zeitpunkt fällt, zu dem die Aufgabehandlungen bereits soweit fortgeschritten sind, daß dem Betrieb die wesentlichen Grundlagen entzogen sind (Hinweis E 20.10.1993, 91/13/0168). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24;
Rechtssatz: Die Aufgabe eines Betriebes liegt dann vor, wenn der bisherige Betriebsinhaber im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs sich in einem Zug mit der Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit aller Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens entweder begibt oder sie in sein Privatvermögen überführt (Hinweis E 20.10... mehr lesen...
Zu dem der Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt wird auf die Entscheidungsgründe: des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1995, Zl. 93/16/0134, hingewiesen. Nach diesem zur Beschlagnahme des Personenkraftwagens des Beschwerdeführers ergangenen Erkenntnis hatten die Finanzstrafbehörden in unbedenklicher Weise den Schluß ziehen können, es bestehe der Verdacht, vom Beschwerdeführer sei im Hinblick auf das Vorhandensein seines gewöhnlichen Wohnsitzes im Inland der fo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §185;BAO §198;EStG 1972;EStG 1988;VwRallg;ZollG 1955;ZollG 1988;
Rechtssatz: Zwischen Bescheiden betreffend Einkommensteuer einerseits und Eingangsabgaben andererseits bestehen keine wie immer gearteten Bindungswirkungen. European Case Law Iden... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist alleiniger Komplementär der E-KG. An der E-KG war unter anderem als Kommanditistin die BIA-KG beteiligt. Im Jahr 1980 wurde von der E-KG ein Verlust erwirtschaftet, der auf die Inanspruchnahme von Investitionsfreibeträgen gemäß § 10 EStG 1972 zurückzuführen war. Da das Kapitalkonto der BIA-KG durch Verlustzuweisungen bereits aufgezehrt war, wurde ein Teilbetrag des Verlustes im Ausmaß von S 22,135.578,--, der auf die BIA-KG entfiel, entsprechend der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24;GewStG §1 Abs1;GewStG §6 Abs1;GewStG §6 Abs2;GewStG §8 Z2;
Rechtssatz: Die Auffassung, daß die Anwendung der Kürzungsbestimmung des § 8 Z 2 GewStG davon abhängig ist, daß die Personengesellschaft, an welcher die Beteiligung besteht, ein Gewerbebetrieb ist, was nur dann der Fall ist, wenn im Rahmen der Gesellschaft irgendeine und sei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24;GewStG §1 Abs1;GewStG §6 Abs1;GewStG §6 Abs2;GewStG §8 Z2;
Rechtssatz: Da gem § 1 Abs 1 GewStG nur der "stehende Gewerbebetrieb" der Gewerbesteuer unterliegt und eine Betriebsveräußerung gedanklich erst nach Beendigung des "stehenden Gewerbebetriebes" anfallen kann, haben Veräußerungsgewinne bei Ermittlung des Gewerbeertrages außer ... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die sich aus Abfertigungsverpflichtungen und Pensionsverpflichtungen ergebenden Lasten der beschwerdeführenden GmbH bei der sie betreffenden Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens als Schulden im Sinne des § 64 Abs. 1 BewG zu berücksichtigen sind oder nicht. Die Beschwerdeführerin hat zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, der diese jedoch nach Ablehnung ihrer Behandlung ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: ABGB §696;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972;EStG 1988;RLG 1990;
Rechtssatz: Sowohl der Gesetzgeber des Rechnungslegungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes als auch Judikatur und Schrifttum gehen einhellig davon aus, daß... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Nach dem den Mitbeteiligten betreffenden Einkommensteuerbescheid für 1989 betrugen seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb S 7,025.364,--. Sie setzten sich wie folgt zusammen: 1. Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung eines Fremdenverkehrsbetriebes...................... S 7,231.267,-- 2. Verluste aus einer Kommanditbeteiligung - S 57.248,-- 3. Verluste aus der Beteiligung an der S OHG ........................................ - S 148.655,--. Mit Bescheid vom 24. Juni 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §24;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Die Ermittlung des Gewinnes für den Betrieb berücksichtigt alle durch diesen Betrieb veranlaßten Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und daher auch den Veräußerungserlös. Der Veräußerungsgewinn iSd § 24 EStG 1988 ist sohin ein Teil des Betriebsgewinn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24;GSVG 1978 §25 Abs1;
Rechtssatz: Trotz des Umstandes, daß der Veräußerungsgewinn erst nach Erlöschen der bezüglichen Gewerbeberechtigung und Beendigung der darauf gestützten Pflichtversicherung, aber noch im betreffenden Kalenderjahr zugeflossen ist, handelt es sich bei diesem um Einkünfte aus e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §24;EStG 1988 §4;
Rechtssatz: Im Urteil des BFH vom 29.7.1966, BStBl 1966 II 544, wurde ausgesprochen, daß bei Ermittlung des Gewinnes aus Gewerbebetrieb ein nach § 16 Abs 4 deutsches EStG steuerfreier Veräußerungsgewinn solange nicht mit Verlusten aus der gleichen Einkunftsart auszugleichen sei, als zum Ausgleich des Verlustes nach de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24;GSVG 1978 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/24 88/08/0284 3 Stammrechtssatz Ein Veräußerungsgewinn im Sinne des § 24 EStG 1972, der gemäß § 23 Z 3 EStG 1972 zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählt, ist in die Bemessungsgrundlage nach § 25 Abs 1 GSVG einzubeziehen (Hin... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: B-VG Art7 Abs1;DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4;EStG 1988;StGG Art2;
Rechtssatz: § 37 EStG 1988 erfaßt idR nur bestimmte Teile von Einkünften. § 2 Abs 2 EStG 1988 ist zu jenen Normen zu rechnen, welche die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer regeln. ... mehr lesen...
Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer betrieben bis zum 30. November 1984 eine Fremdenpension in S. in Form einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Die Mitunternehmerschaft ermittelte den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG. Zum Stichtag 1. Dezember 1984 wurde der Betrieb veräußert, und zwar die dem Betrieb dienende Liegenschaft - die Beschwerdeführer waren zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft - um den Kaufpreis von DM 550.000,-- sowie das Betriebsinventar um den Kaufpreis von DM 50.000,--. Die Mitun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0019 E 14. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Bei Veräußerung eines bebauten Grundstückes ist die Behörde berechtigt - ausgehend vom Gesamtkaufpreis - den Wert des Grund und Bodens sowie den des Gebäudes und der Betriebseinrichtungen zu schätzen. Hiebei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war an der P. GmbH, deren Stammkapital S 500.000,-- betrug, mit einem Geschäftsanteil im Nominalbetrag von S 475.000,-- beteiligt. Mit Abtretungsvertrag vom 26. September 1985 veräußerte sie den Geschäftsanteil um den Betrag von S 80,250.000,--, wovon der Beschwerdeführerin S 68,750.000,-- im Jahre 1985, der Restbetrag von S 11,500.000,-- aber im Jahre 1986 zuflossen. Während für die Einkünfte aus der Veräußerung dieser wesentlichen Beteiligung (§ 31 EStG 1972) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19;EStG 1972 §24;EStG 1972 §31;
Rechtssatz: Anders als regelmäßig bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinnes iSd § 24 EStG 1972 ist für die Ermittlung der Einkünfte iSd § 31 EStG 1972 hinsichtlich ihrer zeitlichen Zuordnung § 19 EStG 1972 maßgeblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993130159.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §31;
Rechtssatz: In wirtschaftlicher Hinsicht vergleichbar mit der Besteuerung der Veräußerung eines Unternehmens (Mitunternehmens) iSd § 24 EStG 1972 werden bei einer Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung als Schlußpunkt des gesellschaftlichen Engagements des wesentlich Beteiligten die bisher angesammelten Gewinne des Unternehmens de... mehr lesen...