RS Vwgh 1996/2/21 94/14/0160

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Veröffentlicht am 21.02.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Der AbgPfl konnte auf Grund von Vereinbarungen mit seinen Mitgesellschaftern von der Verpflichtung zur Auffüllung seines negativen Kapitalkontos (in der im Zeitpunkt der Änderung seiner Rechtsstellung vom persönlich haftenden Gesellschafter zum Kommanditisten bestehenden Höhe) befreit werden, obwohl sich dadurch an seiner Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nichts änderte. Die allfällige Heranziehung des AbgPfl auf Grund dieser weiterbestehenden Haftung kann zu nachträglichen Betriebsausgaben im Jahr der Inanspruchnahme führen, hindert aber nicht die Berechtigung der Veräußerungsgewinnbesteuerung im Jahr des Ausscheidens (Hinweis E 3.6.1992, 87/13/0118).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994140160.X04

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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