RS Vwgh 1995/9/19 91/14/0222

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
EStG 1972 §24;
EStG 1972 §37 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Die Besteuerung des Aufgabegewinns hat zeitpunktbezogen in dem Jahr zu erfolgen, in welches der Zeitpunkt fällt, zu dem die Aufgabehandlungen bereits soweit fortgeschritten sind, daß dem Betrieb die wesentlichen Grundlagen entzogen sind (Hinweis E 20.10.1993, 91/13/0168).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991140222.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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