RS Vwgh 1994/5/31 91/14/0098

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Veröffentlicht am 31.05.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs1;
EStG 1972 §24;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0019 E 14. Jänner 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Veräußerung eines bebauten Grundstückes ist die Behörde berechtigt - ausgehend vom Gesamtkaufpreis - den Wert des Grund und Bodens sowie den des Gebäudes und der Betriebseinrichtungen zu schätzen. Hiebei ist jedoch auf substantiiertes Vorbringen des Bf einzugehen (Hinweis auf E 6.6.1978, 2913/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140098.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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