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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Hat der Abgabepflichtige selbst positive Einkünfte erklärt, so kann die Abgabenbehörde aufgrund dieser Erklärung - mangels gegenteiliger Anhaltspunkte - eine nachhaltige und in Gewinnerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit des Abgabepflichtigen als erwiesen annehmen (Hinweis: E 3.3.1992, 88/14/0224; E 17.3.1994, 91/14/0001; hier Veräußerung von Teilwaldrechten).
Schlagworte
Erlöschen einer gewerbebehördlichen BetriebsanlagEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992140005.X02Im RIS seit
20.11.2000