An der im Firmenbuch am 3. April 1996 gelöschten T GmbH & Co KG (in der Folge nur KG) waren die T GmbH als Komplementärin und die Beschwerdeführer als Kommanditisten beteiligt. Die Beschwerdeführer waren auch Gesellschafter der Komplementär GmbH. Zwei der Beschwerdeführer (LW und WH, letzterer bis 21. Juni 1995) waren Geschäftsführer der Komplementär GmbH. In der für das Jahr 1996 eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften wurde ein Gewinn im Sinne des §... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §124a Z4;EStG 1988 §24;HGB §141;HGB §142;
Rechtssatz: Für die Übertragung der Kommanditanteile auf die Komplementär-GmbH bedurfte es eines eigenen Rechtsgeschäftes zwischen den (abgabepflichtigen) Kommanditisten und der Komplementärgesellschaft der KG. Ein solches zwischen den Kommanditisten und der Komplementärgesellschaft abgeschloss... mehr lesen...
In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 geltend. Das Finanzamt forderte den Beschwerdeführer in einem Vorhalt vom 30. März 1999 auf, Angaben zur vermögensmäßigen Situation des Kreditnehmers (MMag. Peter K.) zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme und über den Zweck der Kreditaufnahme zu machen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzb... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
Bei der mitbeteiligten Kommanditgesellschaft (im Folgenden KG) fand für die Jahre 1993 bis 1995 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei stellte die Prüferin unter anderem fest, dass die KG mit Kaufvertrag vom 25. November 1993 ihr in Wien, F-Gasse, gelegenes Betriebsgrundstück an die H GmbH um einen Betrag von 84 Mio. S veräußert habe. Dem Vorgang sei bilanziell insoweit Rechnung zu tragen, als das Grundstück aus der Bilanz zum 31. Dezember 1993 auszuscheiden und die Forderung la... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1988 §12;EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 26. März 2003, 97/13/0052, ausgeführt hat, kommt es bei der Frage, in welchem Wirtschaftsjahr der Veräußerungserlös aus einem Grundstücksgeschäft zu erfassen ist, nicht darauf an, wann die Übertragung des zivilr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte als protokollierter Einzelunternehmer einen Erzeugungs- und Handelsbetrieb für Schulmöbel (Möblierung von Schulklassen, EDV-Räumen, Physiksaaleinrichtungen) sowie Möbel für Veranstaltungsgebäude und Veranstaltungsräume. Vorübergehend, nämlich vom 1. Jänner 1992 bis zum 31. Dezember 1994, hatte er den Betrieb seinem Sohn verpachtet. Mit Schriftsätzen vom 11. Jänner 1995 und 6. März 1995 teilte er dem Finanzamt mit, dass er den Betrieb seit 1. Jänner 1995 wie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Die Aufgabe eines Betriebes liegt dann vor, wenn sich der bisherige Betriebsinhaber im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorganges in einem Zug mit der Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens begibt oder sie in sein Privatvermögen überführt, wobei die Besteuerung des Aufgabegewinnes zeitp... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Bank in der Rechtsform einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft. Sie war im Jahr 1991 u. a. an der einen Gewerbebetrieb führenden H-OHG als Mitunternehmerin beteiligt. Für das Jahr 1991 betrug ihr Gewinnanteil aus dieser Beteiligung S 42,182.717,--. Von diesem Gewinnanteil entfielen S 3,028.652,-- auf den laufenden Gewerbebetrieb und S 39,154.065,-- auf die Veräußerung eines Teilbetriebes durch die Personengesellschaft. Bei Ermittlung des... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z3;EStG 1988 §24;GewStG §1 Abs1;GewStG §6 Abs1;
Rechtssatz: § 6 Abs. 1 GewStG geht bei Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage vom "Gewinn aus Gewerbebetrieb, der nach dem Einkommensteuergesetz 1988 ... zu ermitteln ist" aus. Obwohl Veräußerungsgewinne im Sinn des § 24 EStG 1988 gemäß § 23 Z 3 leg. cit. zu den Einkünften und damit zum Gewinn aus Ge... mehr lesen...
Der Vater des Beschwerdeführers betrieb eine Landwirtschaft und einen gewerblichen Betrieb des Vieh- und Fleischhandels und verstarb am 23. Jänner 1981. Der Beschwerdeführer führte den erblasserischen Handelsbetrieb zunächst weiter, stellte ihn jedoch zum 31. Mai 1981 ein. Im Rahmen der Verlassenschaftsabhandlung am 1. Juli 1981 wurde ein Inventar errichtet und schloss der Beschwerdeführer mit der erblasserischen Witwe und seinen fünf Geschwistern (von denen zu diesem Zeitpunkt zwei m... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §32 Z2;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Verbindlichkeiten, die für die Anschaffung bzw. Herstellung eines Wirtschaftsgutes aufgewendet worden sind, und eben diesen Wirtschaftsgütern. Übernimmt sohin ein Steuerpflichtiger im Zuge der Betriebsaufgabe Wirts... mehr lesen...
Die B. GmbH betrieb an einem Standort in einem Wiener Einkaufszentrum eine Boutique. In einer mit dem 2. Jänner 1997 datierten Rechnungsurkunde stellte sie einer P. GmbH einen Betrag von S 500.000,-- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer für das Geschäftslokal im Einkaufszentrum "einschließlich der gesamten niet- und nagelfesten Investitionen sowie der beweglichen Einrichtung" gemäß einer Anlage in Rechnung, welche eine Auflistung von Investitionen in das Geschäftslokal und von Geschäftsausstat... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Eine Betriebsveräußerung setzt nach ständiger Rechtsprechung die Übereignung der wesentlichen Grundlagen des Betriebes voraus, die durch den jeweiligen Betriebstypus bestimmt werden (Hinweis Doralt, EStG4, § 24 Tz 12ff). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:1999130147.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Zu den wesentlichen Grundlagen eines Einzelhandelsbetriebes zählt das Warenlager selbst dann, wenn dem Betriebsstandort für den Geschäftserfolg besondere Bedeutung zukommt (Hinweis E 13. März 1991, 87/13/0190; E 19. April 1968, 1832/66; E 26. Mai 1964, 1713/62). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin gründete 1996 ein Unternehmen, dessen Gegenstand sie mit "Herstellung kunstgewerblicher Zier- und Gebrauchsgegenstände bezeichnete". Sie ermittelte ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 und erklärte für das Jahr 1996 einen Verlust von 509.339,22 S. Mit ihrer am 3. Juli 1998 beim Finanzamt eingelangten Einkommensteuererklärung für 1997 erklärte sie einen Verlust von 24.498,55 S, den sie in den Beilagen aufschlüsselte. Aus "gewöhnlicher Geschäftstätigkeit" habe s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige ermittelte ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Um zu einem Veräußerungsgewinn im Sinne des § 24 legcit zu gelangen, hatte sie demnach zunächst die Gewinnermittlungsart zu wechseln und beim Wechsel der Gewinnermittlung auf Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ei... mehr lesen...
Mit Vereinbarung vom 4. Juli 2001 übergaben die Ehegatten Josef und Friederike E. ihrem Sohn, dem Beschwerdeführer, den den Übergebern je zur Hälfte gehörigen, aus diversen Liegenschaften bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in G. Als Gegenleistungen wurden verschiedene Wohnungs- und Ausgedingsrechte vereinbart. In Punkt siebentes der Vertragsurkunde wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer bereits Pächter des landwirtschaftlichen Betriebes gewesen sei. Von den Übe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15a Abs2 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Vom Gesetz ist nicht gefordert, dass der Übergeber unmittelbar vor der Übergabe Einkünfte gem § 2 Abs 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 erzielt hat. Unter dem Gesichtspunkt des Beschwerdefalles ist davon auszugehen, dass nach ständiger einkommenst... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 21. März 1984 gründeten Hubert K als Komplementär (Einlage S 450.000) und seine Ehefrau Martha K als Kommanditistin (Einlage S 50.000) die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft (im Folgenden: Beschwerdeführerin). Mit Notariatsakt vom 4. Juni 1984 trat die Kommanditistin ihren Anteil von 10 % an ihren Ehemann ab. Dieser schied am selben Tag als Komplementär aus der Gesellschaft aus und trat als Kommanditist mit einer Haftungseinlage in der Höhe von S 500... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §37 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Einbringung eines Betriebes in eine Personengesellschaft als solche stellte keine Betriebsveräußerung dar, wenn zulässigerweise die Buchwerte fortgeführt wurden (Hinweis E 9. September 1998, 94/14/0081). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1999150266.X02 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KEG, deren Unternehmensgegenstand der Warenhandel und der Betrieb einer Tankstelle ist, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 20. April 1993 - abgeschlossen zwischen Walter H. als Komplementär und Maria H. als Kommanditistin - gegründet. Walter H. betrieb bis dahin eine Gemischtwarenhandlung in Form eines Einzelunternehmens am Standort K. 53. Maria H. betrieb am Standort K. 14/15 ein Kaufhaus mitsamt Tankstelle. Im Gesellschaftsvertrag wurde vereinbart, dass die je... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: Die Fortführung eines Unternehmens in einer Auffanggesellschaft kann ein Indiz für eine geeignete Sanierungsmaßnahme sein. Es müssen dabei jedoch die wesentlichen Grundlagen des zu sanierenden Unternehmens auf die Auffanggesellschaft übertragen werden (Hinweis E 25. Februar 2003, 98/14/0151). Bei ortsgebund... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei betrieb in der Rechtsform einer GesmbH & Co KG bis 30. September 1990 einen Lebensmittelgroßhandel. Im Zuge einer die Jahre 1988 bis 1991 umfassenden Betriebsprüfung stellte der Prüfer fest, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen mit Wirksamkeit zum 30. September 1990 an die Komplementär-GesmbH entgeltlich übertragen worden seien. Die KG habe ihre Beteiligungen, das Warenlager, den Firmenwert (Kundenstock, Firmenwortlaut und Geschäftskontakte) und die Wi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter in Höhe von jeweils 0 S. Den den Einkommensteuererklärungen angeschlossenen Beilagen war zu entnehmen, dass Kapitalerträgen in Höhe von 7.552,54 S (für 1997) bzw. 16.622,77 S (für 1998) jeweils Werbungskosten (Bankzinsen und Spesen) in gleicher Höhe gegenüber standen. Bei Festsetzung der Einkommensteuer fü... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Da sie für das Jahr 1991 keine Abgabenerklärungen einreichte, legte das Finanzamt die mit 5.263 S geschätzten Einkünfte dem Feststellungsbescheid nach § 187 BAO (Ausfertigungsdatum 18. Jänner 1993) zugrunde. Das Finanzamt erlangte Kenntnis davon, dass die Beschwerdeführerin ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha mit Ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs6;EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Während der Betrieb bei der Betriebsveräußerung im Ganzen erhalten bleibt und der Erwerber durch den Vorgang die Möglichkeit der Betriebsfortführung erhält, kommt es bei der Betriebsaufgabe zur Zerschlagung der betrieblichen Einheit. Solcherart werden dem Unternehmer, der seinen Betrieb im Ganzen veräußern kann, bei B... mehr lesen...