Entscheidungen zu § 22 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

2.511 Dokumente

Entscheidungen 2.161-2.190 von 2.511

RS Vwgh 1998/7/21 93/14/0133

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;
Rechtssatz: Übt ein Abgabepflichtiger neben seiner selbständigen Arbeit eine gewerbliche Tätigkeit aus, so sind diese Betätigungen nach allgemeinen Grundsätzen von einander zu trennen. Der Steuerpflichtige unterhält dann einen Betrieb, aus dem er Einkünfte aus selbständiger Arbeit, und einen w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1998

RS Vwgh 1998/7/21 93/14/0133

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;
Rechtssatz: Nach der Verkehrsauffassung bildet der Betrieb einer Kuranstalt einen einheitlichen Betrieb, auch wenn hiebei - sei es durch den Betreiber, sei es durch Ärzte, Pflegepersonal und allenfalls sonstiges Personal - unterschiedlichste Leistungen erbracht werden. Handelt es sich doch bei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1998

RS Vwgh 1998/7/21 93/14/0133

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken gegen die Beurteilung der Einnahmen aus dem Betrieb der Kuranstalt als solche aus Gewerbebetrieb, weil die in der Kuranstalt - wenngleich unter ärztlicher Aufsicht - ausgeübte Naturheilmethode nicht als notwendige Ergänzung der ärztlichen Tätigkeit des Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/7/15 93/13/0205

Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1989 machte er unter der Bezeichnung "Werbung" u.a. diverse Aufwendungen für Blumen, Kalender, Weihnachtsgeschenke, etc., im (strittigen) Ausmaß von S 22.283,85 als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt versagte diesen Aufwendungen die steuerliche Anerkennung als Betriebsausgaben unter Hinweis auf das Abzugsverbot des § 20 EStG 1988. Dementsprechend kürzte es auch im Rahmen der Umsatzsteuerver... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.07.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/7/15 93/13/0205

Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1989 machte er unter der Bezeichnung "Werbung" u.a. diverse Aufwendungen für Blumen, Kalender, Weihnachtsgeschenke, etc., im (strittigen) Ausmaß von S 22.283,85 als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt versagte diesen Aufwendungen die steuerliche Anerkennung als Betriebsausgaben unter Hinweis auf das Abzugsverbot des § 20 EStG 1988. Dementsprechend kürzte es auch im Rahmen der Umsatzsteuerver... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.07.1998

RS Vwgh 1998/7/15 93/13/0205

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §22 Z1;
Rechtssatz: Daß die Förderung des Berufes oder der Tätikeit des AbgPfl für sich allein noch nicht dazu führt, einen der Lebensführung zuzurechnenden Aufwand steuerlich abzugsfähig zu machen, hat der Gesetzgeber ausdrücklich normiert. Gerade bei einer freiberuflichen Tätigkeit, die von einem besond... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.07.1998

RS Vwgh 1998/7/15 93/13/0205

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §22 Z1;
Rechtssatz: Daß die Förderung des Berufes oder der Tätikeit des AbgPfl für sich allein noch nicht dazu führt, einen der Lebensführung zuzurechnenden Aufwand steuerlich abzugsfähig zu machen, hat der Gesetzgeber ausdrücklich normiert. Gerade bei einer freiberuflichen Tätigkeit, die von einem besond... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.07.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/3/31 93/13/0093

Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.1998

RS Vwgh 1998/3/31 93/13/0093

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/2/20 96/15/0192

Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre 1988 bis 1990 neben anderen, insbesondere nichtselbständigen Einkünften solche aus einer selbständig ausgeübten Unternehmensberatertätigkeit. Im Zuge einer Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe im Zeitraum 1987 bis 1989 Beratungen für die Immo-Bautreuhand GmbH durchgeführt und hiefür ein Honorar von 2,9 Mio. S erhalten. Aufgrund dieser Einnahmen habe er im Jahr 1988 Aktien der EA-Holding ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/2/20 96/15/0192

Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre 1988 bis 1990 neben anderen, insbesondere nichtselbständigen Einkünften solche aus einer selbständig ausgeübten Unternehmensberatertätigkeit. Im Zuge einer Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe im Zeitraum 1987 bis 1989 Beratungen für die Immo-Bautreuhand GmbH durchgeführt und hiefür ein Honorar von 2,9 Mio. S erhalten. Aufgrund dieser Einnahmen habe er im Jahr 1988 Aktien der EA-Holding ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.1998

RS Vwgh 1998/2/20 96/15/0192

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein die Betriebsvermögenseigenschaft von Beteiligungen an - für die Zukunft geplant gewesenen - Vertriebsgesellschaften begründender Zusammenhang mit der einzelunternehmerischen Tätigkeit des Steuerpflichtigen als Unternehmensberater kann nicht etwa darin erblickt werden, daß eine Holdinggesellsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1998

RS Vwgh 1998/2/20 96/15/0192

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein die Betriebsvermögenseigenschaft von Beteiligungen an - für die Zukunft geplant gewesenen - Vertriebsgesellschaften begründender Zusammenhang mit der einzelunternehmerischen Tätigkeit des Steuerpflichtigen als Unternehmensberater kann nicht etwa darin erblickt werden, daß eine Holdinggesellsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/22 95/13/0275

Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, der seinen Sitz in Wien hat. Die Bestimmungen der Vereinsstatuten über den Zweck des Vereins und die Mittel zu dessen Erreichung haben folgenden Wortlaut: "§ 2 Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, ist gemeinnützig und bezweckt: die Durchführung von Forschungsaufgaben und der Erwachsenenbildung dienenden wissenschaftlichen Lehraufgaben, sowie die damit verbundene wissenschaftliche Publikation, Dokumentation un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/22 95/13/0275

Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, der seinen Sitz in Wien hat. Die Bestimmungen der Vereinsstatuten über den Zweck des Vereins und die Mittel zu dessen Erreichung haben folgenden Wortlaut: "§ 2 Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, ist gemeinnützig und bezweckt: die Durchführung von Forschungsaufgaben und der Erwachsenenbildung dienenden wissenschaftlichen Lehraufgaben, sowie die damit verbundene wissenschaftliche Publikation, Dokumentation un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0275

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/09 94/13/0209 9 Stammrechtssatz Der wissenschaftlich Tätige muß eine schwierige Aufgabe nach streng sachlichen und objektiven Gesichtspunkten zu lösen versuchen, wobei grundsätzliche Fragen oder konkrete Vorgänge unter Anwendung qualifizierter Methoden in... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0275

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 idF 1993/818;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0220 E 30. Juni 1986 VwSlg 6133 F/1986; RS 3 Stammrechtssatz Angewandte Wissenschaft wird erst dann zu einer wissenschaftlichen Tätigkeit, wenn grundsätzlich Fragen oder konkrete ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0275

Index: 10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;StGG Art17;
Rechtssatz: Die Auffassung, Geschichte und Zeiterscheinung einer politischen Bewegung dürften nicht Gegenstand einer historischen und soziologischen Forschung sein, liefe darauf hinaus, der Forschung (in einer auch gegen Art 17 des Staatsgrundgesetzes vom 21.12.1867, RGBl Nr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0275

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;
Rechtssatz: Die Geschichtswissenschaft hat die Aufgabe, alle bezeugten geschichtlichen Tatbestände möglichst genau, unbefangen und vollständig festzustellen und ihre Zusammenhänge, Bedingtheiten und Wirkungen verständlich zu machen. Zum Gegenstand einer Wissenschaft wird die Geschichte erst dadurch, da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0275

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;
Rechtssatz: Die Führung und Einrichtung auch umfangreicher Archive und Bibliotheken hindert nicht die Behandlung eines wissenschaftlichen Forschungsgegenstandes, sondern ist auch durch diesen bedingt. Dient die nach wissenschaftlicher Methode erfolgte Einrichtung und Führung von Dokumentationen (Archiv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0275

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 idF 1993/818;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0055 E 11. September 1989 VwSlg 6426 F/1989 RS 3 Stammrechtssatz Eine an sich wissenschaftliche Tätigkeit verliert ihren Charakter als solche zwar nicht, wenn ihr Ergebnis zu wirt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0275

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;
Rechtssatz: Der im Bereich der Forschung wissenschaftlich Tätige muß eine schwierige Aufgabe nach streng sachlichen und objektiven Gesichtspunkten zu lösen versuchen, wobei er sich in qualifizierter Form wissenschaftlicher Methoden bedienen und das Ergebnis seiner Arbeit geeignet sein muß, der Erweiter... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0275

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/09 94/13/0209 9 Stammrechtssatz Der wissenschaftlich Tätige muß eine schwierige Aufgabe nach streng sachlichen und objektiven Gesichtspunkten zu lösen versuchen, wobei grundsätzliche Fragen oder konkrete Vorgänge unter Anwendung qualifizierter Methoden in... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0275

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 idF 1993/818;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0220 E 30. Juni 1986 VwSlg 6133 F/1986; RS 3 Stammrechtssatz Angewandte Wissenschaft wird erst dann zu einer wissenschaftlichen Tätigkeit, wenn grundsätzlich Fragen oder konkrete ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0275

Index: 10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;StGG Art17;
Rechtssatz: Die Auffassung, Geschichte und Zeiterscheinung einer politischen Bewegung dürften nicht Gegenstand einer historischen und soziologischen Forschung sein, liefe darauf hinaus, der Forschung (in einer auch gegen Art 17 des Staatsgrundgesetzes vom 21.12.1867, RGBl Nr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0275

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;
Rechtssatz: Die Geschichtswissenschaft hat die Aufgabe, alle bezeugten geschichtlichen Tatbestände möglichst genau, unbefangen und vollständig festzustellen und ihre Zusammenhänge, Bedingtheiten und Wirkungen verständlich zu machen. Zum Gegenstand einer Wissenschaft wird die Geschichte erst dadurch, da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0275

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;
Rechtssatz: Die Führung und Einrichtung auch umfangreicher Archive und Bibliotheken hindert nicht die Behandlung eines wissenschaftlichen Forschungsgegenstandes, sondern ist auch durch diesen bedingt. Dient die nach wissenschaftlicher Methode erfolgte Einrichtung und Führung von Dokumentationen (Archiv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0275

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 idF 1993/818;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0055 E 11. September 1989 VwSlg 6426 F/1989 RS 3 Stammrechtssatz Eine an sich wissenschaftliche Tätigkeit verliert ihren Charakter als solche zwar nicht, wenn ihr Ergebnis zu wirt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0275

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;
Rechtssatz: Der im Bereich der Forschung wissenschaftlich Tätige muß eine schwierige Aufgabe nach streng sachlichen und objektiven Gesichtspunkten zu lösen versuchen, wobei er sich in qualifizierter Form wissenschaftlicher Methoden bedienen und das Ergebnis seiner Arbeit geeignet sein muß, der Erweiter... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/9/25 97/16/0209

Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter i.S.d. § 24 Abs. 2 VwGG, hat insbesondere seit dem Jahre 1992 eine große Anzahl von Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie von Anträgen beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, die unter mehr als 350 Geschäftszahlen protokolliert wurden. Am 26. April 1996 stellte er an die belangte Behörde folgenden "Antrag auf Rückzahlung von Gerichtsgebühren: "In bin Kläger in den Amtshaftungsverfahren 31 Cg 29/93z, 32 Cg 27/93p sowie 33 Cg 27/93w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.09.1997

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