RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0275

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Veröffentlicht am 22.10.1997
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Index

10/10 Grundrechte
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z1 lita;
EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;
StGG Art17;

Rechtssatz

Die Auffassung, Geschichte und Zeiterscheinung einer politischen Bewegung dürften nicht Gegenstand einer historischen und soziologischen Forschung sein, liefe darauf hinaus, der Forschung (in einer auch gegen Art 17 des Staatsgrundgesetzes vom 21.12.1867, RGBl Nr 142, verstoßenden Weise) den Gegenstand ihrer Erkenntnissuche vorzuschreiben (Hinweis E 9.6.1997, 94/14/0209).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130275.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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