Gesellschafter der beschwerdeführenden OHG, der XY I GesmbH & Co Hausanteilschein OHG - Serie 14, die im Jahr 1987 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, sind laut Gesellschaftsvertrag vom September 1986 folgende juristische Personen: - die XY I Immobilienbeteiligung GmbH - die C-AG und - die Sparkasse B I Treuhand GmbH. Die C-AG wurde in der Folge in eine GmbH umgewandelt (C-GmbH), die Sparkasse B I Treuhand GmbH wurde mit der C-GmbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. G... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/13 93/13/0253 1
(hier ohne ersten und letzten Satz) Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 22 Abs 1 Z 3 EStG 1972 mit § 23 Z 2 EStG 1972... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/13 93/13/0253 1
(hier ohne ersten und letzten Satz) Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 22 Abs 1 Z 3 EStG 1972 mit § 23 Z 2 EStG 1972... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (Geburtsjahrgang 1906) betrieb in den streitgegenständlichen Jahren ein Gebäudeverwaltungsunternehmen. Das Unternehmen war bis zum 31. Dezember 1992 unter dem bürgerlichen Namen der Beschwerdeführerin im Firmenbuch protokolliert. An dem Unternehmen waren ihre beiden Söhne Dr. Helfried X und Dr. Peter X beteiligt. In den Jahren 1991 und 1992 wurde in dem Unternehmen eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Zeiträume 1987 bis 1989 vorgenommen. Im Prüfu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (Geburtsjahrgang 1906) betrieb in den streitgegenständlichen Jahren ein Gebäudeverwaltungsunternehmen. Das Unternehmen war bis zum 31. Dezember 1992 unter dem bürgerlichen Namen der Beschwerdeführerin im Firmenbuch protokolliert. An dem Unternehmen waren ihre beiden Söhne Dr. Helfried X und Dr. Peter X beteiligt. In den Jahren 1991 und 1992 wurde in dem Unternehmen eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Zeiträume 1987 bis 1989 vorgenommen. Im Prüfu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (Geburtsjahrgang 1906) betrieb in den streitgegenständlichen Jahren ein Gebäudeverwaltungsunternehmen. Das Unternehmen war bis zum 31. Dezember 1992 unter dem bürgerlichen Namen der Beschwerdeführerin im Firmenbuch protokolliert. An dem Unternehmen waren ihre beiden Söhne Dr. Helfried X und Dr. Peter X beteiligt. In den Jahren 1991 und 1992 wurde in dem Unternehmen eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Zeiträume 1987 bis 1989 vorgenommen. Im Prüfu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §23;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Einbeziehung von Einkünften aus Mitunternehmerschaften in die Einkünfte aus selbständiger Arbeit ist, daß (grundsätzlich) jeder einzelne Ges... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §23;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Für die Qualifikation einer Tätigkeit als freier Beruf ist es nicht schädlich, wenn sich der Steuerpflichtige ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §23;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Einbeziehung von Einkünften aus Mitunternehmerschaften in die Einkünfte aus selbständiger Arbeit ist, daß (grundsätzlich) jeder einzelne Ges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §23;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Einbeziehung von Einkünften aus Mitunternehmerschaften in die Einkünfte aus selbständiger Arbeit ist, daß (grundsätzlich) jeder einzelne Ges... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §23;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Für die Qualifikation einer Tätigkeit als freier Beruf ist es nicht schädlich, wenn sich der Steuerpflichtige ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §23;EStG 1988 §2 Abs3 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Für die Qualifikation einer Tätigkeit als freier Beruf ist es nicht schädlich, wenn sich der Steuerpflichtige ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in Österreich ein Industrieunternehmen. Im Zuge einer bei ihr durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer ua folgende Feststellung (Tz 28 des BP-Berichtes): Im Zeitraum von Juni 1993 bis Februar 1994 sei die I-AG mit Sitz in der Schweiz bei der Beschwerdeführerin als Unternehmensberaterin tätig gewesen. Die Unternehmensberatung sei auf die Erreichung einer Kosteneinsparung ausgerichtet gewesen. Die Beratung habe auf dem Vertrag vom 14... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in Österreich ein Industrieunternehmen. Im Zuge einer bei ihr durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer ua folgende Feststellung (Tz 28 des BP-Berichtes): Im Zeitraum von Juni 1993 bis Februar 1994 sei die I-AG mit Sitz in der Schweiz bei der Beschwerdeführerin als Unternehmensberaterin tätig gewesen. Die Unternehmensberatung sei auf die Erreichung einer Kosteneinsparung ausgerichtet gewesen. Die Beratung habe auf dem Vertrag vom 14... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art14;DBAbk Schweiz 1975 Art5;DBAbk Schweiz 1975 Art7;EStG 1988 §22 Z1 litb;
Rechtssatz: Aus der Verkehrsanschauung zum Begriff der festen Geschäftseinrichtung, in welcher ganz oder teilweise die Tätigkeit eines Unternehmens ausgeübt wird, läßt sich ableiten, daß dieser Begriff bereits Einrichtungen von einer ein halbes J... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art14;DBAbk Schweiz 1975 Art7;EStG 1988 §22 Z1 litb;OECD-MusterAbk 1963 Art5 Abs1;OECD-MusterAbk 1977 Art5 Abs1;OECD-MusterAbk 1992 Art5 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Formulierung der "festen" Geschäftseinrichtung iSd Art 5 Abs 1 OECD-Musterabkommen 1963, die sich auch in den Folge-Musterabkommen findet, läßt sich ableiten, d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art14;DBAbk Schweiz 1975 Art5;DBAbk Schweiz 1975 Art7;EStG 1988 §22 Z1 litb;
Rechtssatz: Für die Annahme einer Betriebsstätte iSd Doppelbesteuerungsrechtes ist es nicht schädlich, daß diese der Durchführung eines einzigen Auftrages dient. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art14;DBAbk Schweiz 1975 Art5;DBAbk Schweiz 1975 Art7;EStG 1988 §22 Z1 litb;
Rechtssatz: Zu den Merkmalen einer Betriebsstätte gehört auch, daß sich die feste Geschäftseinrichtung in der Verfügungsmacht des Unternehmers befindet (hier: Die Mitbenutzung des vom Unternehmen dem Unternehmensberater zur Verfügung gestellten R... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art5;EStG 1988 §22 Z1 litb;
Rechtssatz: Merkmal einer Betriebsstätte iSd Art 5 Z 1 DBAbk Schweiz 1975 ist, daß in ihr ganz oder teilweise die Tätigkeit des Unternehmens ausgeübt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996140084.X06 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art14;DBAbk Schweiz 1975 Art5 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art7;EStG 1988 §22 Z1 litb;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Betriebsstätte bzw einer festen Einrichtung iSd Art 7 bzw Art 14 DBAbk Schweiz 1975 gelten idente Voraussetzungen. Einkünfte aus der Tätigkeit als Unternehmensberater (hier: Sitz des Unternehmens in der Schw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art14;DBAbk Schweiz 1975 Art5;DBAbk Schweiz 1975 Art7;EStG 1988 §22 Z1 litb;
Rechtssatz: Aus der Verkehrsanschauung zum Begriff der festen Geschäftseinrichtung, in welcher ganz oder teilweise die Tätigkeit eines Unternehmens ausgeübt wird, läßt sich ableiten, daß dieser Begriff bereits Einrichtungen von einer ein halbes J... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art14;DBAbk Schweiz 1975 Art7;EStG 1988 §22 Z1 litb;OECD-MusterAbk 1963 Art5 Abs1;OECD-MusterAbk 1977 Art5 Abs1;OECD-MusterAbk 1992 Art5 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Formulierung der "festen" Geschäftseinrichtung iSd Art 5 Abs 1 OECD-Musterabkommen 1963, die sich auch in den Folge-Musterabkommen findet, läßt sich ableiten, d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art14;DBAbk Schweiz 1975 Art5;DBAbk Schweiz 1975 Art7;EStG 1988 §22 Z1 litb;
Rechtssatz: Für die Annahme einer Betriebsstätte iSd Doppelbesteuerungsrechtes ist es nicht schädlich, daß diese der Durchführung eines einzigen Auftrages dient. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art14;DBAbk Schweiz 1975 Art5;DBAbk Schweiz 1975 Art7;EStG 1988 §22 Z1 litb;
Rechtssatz: Zu den Merkmalen einer Betriebsstätte gehört auch, daß sich die feste Geschäftseinrichtung in der Verfügungsmacht des Unternehmers befindet (hier: Die Mitbenutzung des vom Unternehmen dem Unternehmensberater zur Verfügung gestellten R... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art5;EStG 1988 §22 Z1 litb;
Rechtssatz: Merkmal einer Betriebsstätte iSd Art 5 Z 1 DBAbk Schweiz 1975 ist, daß in ihr ganz oder teilweise die Tätigkeit des Unternehmens ausgeübt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996140084.X06 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art14;DBAbk Schweiz 1975 Art5 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art7;EStG 1988 §22 Z1 litb;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Betriebsstätte bzw einer festen Einrichtung iSd Art 7 bzw Art 14 DBAbk Schweiz 1975 gelten idente Voraussetzungen. Einkünfte aus der Tätigkeit als Unternehmensberater (hier: Sitz des Unternehmens in der Schw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Musiker auf dem Gebiet der volkstümlichen Musik tätig. Für die Jahre 1990 und 1991 erklärte er die Einkünfte aus seinen Auftritten als solche aus selbständiger Arbeit. Er teilte dem Finanzamt auf dessen Anfrage mit, er erziele seine Einnahmen hauptsächlich durch Einzelauftritte in Hotels und Gaststätten. Er spiele auch zu Hochzeiten, Geburtstags- und Betriebsfeiern sowie Vereinsfesten. Er sei in einem Ort in der Steiermark aufgewachsen, wo ihn der Leiter d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Musiker auf dem Gebiet der volkstümlichen Musik tätig. Für die Jahre 1990 und 1991 erklärte er die Einkünfte aus seinen Auftritten als solche aus selbständiger Arbeit. Er teilte dem Finanzamt auf dessen Anfrage mit, er erziele seine Einnahmen hauptsächlich durch Einzelauftritte in Hotels und Gaststätten. Er spiele auch zu Hochzeiten, Geburtstags- und Betriebsfeiern sowie Vereinsfesten. Er sei in einem Ort in der Steiermark aufgewachsen, wo ihn der Leiter d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1
Verstärkter Senat
VwSlg 6505 F/1990
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Auch ein um der Stimmung willen und nicht in "künstlerischen" Veranstaltungen gebot... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Auf die Befähigung läßt sich aus einer entsprechend hochstehenden Ausbildung oder - unabhängig von der Ausbildung - aus einer künstlerischen Begabung schließen. Führt die AbgBeh aus, die künstlerische Befähigung lasse sich im gegenständlichen Fall nicht auf die Ausbildung des Abgabepflichtigen stützen, so kann d... mehr lesen...