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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z1 lita;Rechtssatz
Die Führung und Einrichtung auch umfangreicher Archive und Bibliotheken hindert nicht die Behandlung eines wissenschaftlichen Forschungsgegenstandes, sondern ist auch durch diesen bedingt. Dient die nach wissenschaftlicher Methode erfolgte Einrichtung und Führung von Dokumentationen (Archiven und Bibliotheken) solcherart im wesentlichen dem Erreichen wissenschaftlicher (geschichtswissenschaftlicher) Erkenntnisse, liegt ein iSd § 4 Abs 4 Z 5 lit e EStG 1988 angesprochenes Mittel zur wissenschaftlichen Zweckerreichung vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130275.X09Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011