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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z2;Rechtssatz
Es bestehen keine Bedenken gegen die Beurteilung der Einnahmen aus dem Betrieb der Kuranstalt als solche aus Gewerbebetrieb, weil die in der Kuranstalt - wenngleich unter ärztlicher Aufsicht - ausgeübte Naturheilmethode nicht als notwendige Ergänzung der ärztlichen Tätigkeit des AbgPfl im Rahmen seiner Ordination als praktischer Arzt angesehen werden kann, sondern eine eigenständige Einnahmequelle neben dessen ärztlichen Beruf bildet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993140133.X03Im RIS seit
19.02.2002