RS Vwgh 1994/11/23 93/13/0214

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Veröffentlicht am 23.11.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/13/0027 E 16. November 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Der allg beeidete gerichtliche Sachverständige für das Rechnungswesen erlangt durch seine Tätigkeit weder die Eigenschaft als Wirtschaftstreuhänder noch übt er, da durch seine Tätigkeit nur ein nicht wesentlicher Teilbereich der Befugnisse eines Wirtschaftstreuhänders ausgeschöpft wird, eine dem Wirtschaftstreuhänder ähnliche freiberufliche Tätigkeit aus.

Schlagworte

Sachverständiger für das Rechnungswesen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993130214.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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