RS Vwgh 1994/9/14 92/13/0117

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
95/06 Ziviltechniker

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;
ZivTG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen betreffend die mangelnde Ähnlichkeit zum Berufsbild des Ziviltechnikers bei den vom Abgabepflichtigen ausgeübten Tätigkeiten, weil die Ähnlichkeit dieser Tätigkeiten sich nur auf eine atypisch eingeschränkte (hier: Verfassung von Gutachten), nicht aber auf die berufstypische Tätigkeit (Planungstätigkeit) bezieht (Hinweis E 13.5.1992, 90/13/0293; E 13.5.1992, 87/13/0205).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130117.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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