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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;Rechtssatz
Ausführungen betreffend die mangelnde Ähnlichkeit zum Berufsbild des Ziviltechnikers bei den vom Abgabepflichtigen ausgeübten Tätigkeiten, weil die Ähnlichkeit dieser Tätigkeiten sich nur auf eine atypisch eingeschränkte (hier: Verfassung von Gutachten), nicht aber auf die berufstypische Tätigkeit (Planungstätigkeit) bezieht (Hinweis E 13.5.1992, 90/13/0293; E 13.5.1992, 87/13/0205).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130117.X03Im RIS seit
20.11.2000