RS Vwgh 1994/9/14 92/13/0117

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
95/06 Ziviltechniker

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;
EStG 1988 §22 Z1 litb;
ZivTG §5 Abs1;

Rechtssatz

Für die Feststellung der Ähnlichkeit einer Tätigkeit mit einem der in den Bestimmungen des § 22 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1972 und des § 22 Z 1 lit b EStG 1988 genannten Berufe genügt iSd stRsp, daß die Tätigkeit in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und ihrem äußeren Erscheinungsbild mit einer Tätigkeit vergleichbar ist, die ihrerseits zweifelsfrei zu den im Gesetz bezeichneten freien Berufen zählt, obwohl sie nur einen Teilbereich einer weitergehenden Berufsbefugnis umfaßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130117.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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