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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;Rechtssatz
Für die Feststellung der Ähnlichkeit einer Tätigkeit mit einem der in den Bestimmungen des § 22 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1972 und des § 22 Z 1 lit b EStG 1988 genannten Berufe genügt iSd stRsp, daß die Tätigkeit in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und ihrem äußeren Erscheinungsbild mit einer Tätigkeit vergleichbar ist, die ihrerseits zweifelsfrei zu den im Gesetz bezeichneten freien Berufen zählt, obwohl sie nur einen Teilbereich einer weitergehenden Berufsbefugnis umfaßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130117.X01Im RIS seit
20.11.2000