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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Es ist einzuräumen, daß eine künstlerische Schöpfung ihren Charakter als Kunstwerk nicht deswegen verliert, weil sie auch wirtschaftlichen Gebrauchszwecken dienen soll (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0112).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140032.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010