Entscheidungen zu § 20 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1.981-2.010 von 2.749

RS Vwgh 1996/5/29 92/13/0301

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Verträge zwischen nahen Angehörigen sind daraufhin zu untersuchen, ob nicht hinter einer nach außen vorgegebenen Leistungsbeziehung in Wahrheit eine familienhafte V... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1996

RS Vwgh 1996/5/29 93/13/0007

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV abziehbare Repräsentationsaufwendungen 1976;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der zweite Satz des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 erkennt die Abzugsfähigkeit von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben unter bestimmten Voraussetzungen ganz allgemein, nicht nur bei Vorliegen von Ausfuhrumsätzen - anders als § 20 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1996

RS Vwgh 1996/5/29 93/13/0007

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV abziehbare Repräsentationsaufwendungen 1976;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Auffassung, daß im EStG 1988 der § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 mit "ganz geringfügigen verbalen Veränderungen" übernommen wurde, teilt der VwGH nicht; Während § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 hinsichtlich Repräsentationsaufwendungen ein absolutes Abzugsv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1996

RS Vwgh 1996/5/29 93/13/0007

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: DurchschnittssatzV abziehbare Repräsentationsaufwendungen 1976 §2;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1966 §16 Z2;KStG 1966 §7 Abs1;KStG 1988 §7 Abs1;UStG 1972 §14;
Rechtssatz: ES trifft nicht zu, daß § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 ohne Erlassung der entsprechenden V nicht angewendet werden könnte. Mangels V über entsprechende Durch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/23 95/15/0038

Der Beschwerdeführer war - von Zeiten außerhalb des Streitzeitraumes abgesehen - vom Jänner 1990 bis zum Oktober 1991 Dienstnehmer einer Bank. Im Jahresausgleich für 1990 und 1991 machte er Werbungskosten von S 77.815,-- (1990) und S 15.554,-- (1991) geltend. Der Beschwerdeführer brachte im Verwaltungsverfahren vor, die A-Bank habe ihm die Leitung der Stabsstelle Betriebswirtschaft- und EDV-Organisation in Aussicht gestellt, wenn er die betriebswirtschaftliche Studienrichtung an der W... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/23 94/15/0063

Die Beschwerdeführerin bezog im Streitjahr als Hauptschullehrerin für Englisch, Biologie, Musik und Zeichnen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und bewohnte mit ihrer Tochter einen Wohnungsverband, bestehend aus vier Zimmern samt Nebenräumen, mit einer Wohnfläche von ca. 115 m2. Im Zuge der Durchführung des Jahresausgleichs für das Jahr 1992 machte sie Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer von 12 m2 geltend. Eine daraufhin durchgeführte Nachschau gem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/23 94/15/0060

Der im Jahr 1992 bei einem inländischen Arbeitgeber als Textilingenieur beschäftigt gewesene Beschwerdeführer machte im Rahmen seines Jahresausgleichsantrages für das Streitjahr unter anderem die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Fern-Diplomstudium des Wirtschaftsingenieurwesens an der Hochschule für Berufstätige (staatlich anerkannte Fachhochschule des AKAD) in Rendsburg/BRD, in Höhe von S 46.692,20 und für einen Computer in Höhe von S 8.150,-- (AfA) als Werbungskosten gelten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/23 95/15/0038

Der Beschwerdeführer war - von Zeiten außerhalb des Streitzeitraumes abgesehen - vom Jänner 1990 bis zum Oktober 1991 Dienstnehmer einer Bank. Im Jahresausgleich für 1990 und 1991 machte er Werbungskosten von S 77.815,-- (1990) und S 15.554,-- (1991) geltend. Der Beschwerdeführer brachte im Verwaltungsverfahren vor, die A-Bank habe ihm die Leitung der Stabsstelle Betriebswirtschaft- und EDV-Organisation in Aussicht gestellt, wenn er die betriebswirtschaftliche Studienrichtung an der W... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/23 94/15/0060

Der im Jahr 1992 bei einem inländischen Arbeitgeber als Textilingenieur beschäftigt gewesene Beschwerdeführer machte im Rahmen seines Jahresausgleichsantrages für das Streitjahr unter anderem die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Fern-Diplomstudium des Wirtschaftsingenieurwesens an der Hochschule für Berufstätige (staatlich anerkannte Fachhochschule des AKAD) in Rendsburg/BRD, in Höhe von S 46.692,20 und für einen Computer in Höhe von S 8.150,-- (AfA) als Werbungskosten gelten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 94/15/0063

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 90/14/0229 1 (hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Aufwendungen für ein im Wohnhaus des Abgabepflichtigen gelegenes Arbeitszimmer sind als Werbungskosten anzuerkennen, wenn das Arbeitszimmer tatsächlich ausschließlich oder nahez... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 94/15/0063

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Eine private Benutzung eines Arbeitszimmers ist dann unschädlich, wenn sie von untergeordneter Bedeutung ist und daher eine nahezu ausschließliche berufliche Nutzung des Arbeitszimmers besteht (Hinweis E 23.4.1985, 84/14/0119; E 3.6.1992, 91/13/0115; E 20.12.1994, 90/14/0229). European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 95/15/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §34 Abs7;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 90/14/0040 1 (hier: EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Hofstätter-Reichel, "Die Einkommensteuer EStG 1988", Kommentar, § 20 Textziffer 5, Stichwort... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 94/15/0063

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Werden in einem Arbeitszimmer Gartenmöbelpolster, private Fotoalben und Bettzeuggarnituren aufbewahrt, so liegt eine private Nutzung vor. Beinhaltet die Einrichtung des Arbeitszimmers auch ein Bett, somit ein für einen Wohnraum typisches Möbel, deutet dies unter objektiven Gesichtspunkten auf eine auch private Nu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 95/15/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Steuerpflichtiger im Rahmen seines Berufes nur im Falle der Absolvierung eines Studiums in eine höhere Position aufsteigen kann, führt für sich allein nicht dazu, daß dem Studium nicht der Charakter einer Ausbildungsmaßnahme beizumessen wäre. European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 95/15/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 90/14/0040 2 (hier: EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Ein Hochschuldstudium dient in der Regel nicht der Berufsfortbildung, sondern der Berufsausbildung. Das hiebei vermittelte Wissen ist nämlich eine umfassende Ausbildung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 94/15/0063

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/20 92/13/0032 1 (hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Bei einem Lehrer kann die Benützung eines häuslichen Arbeitszimmers für Vorbereitung des Unterrichts und Korrektur von Schularbeiten durchaus notwendig sein (Hinweis E 14.3.1990,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 94/15/0060

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Verwertbarkeit von Teilen der durch das Diplomstudium erworbenen Kenntnisse im ausgeübten Beruf rechtfertigt es für sich allein nicht, anstatt von einer umfassenden Ausbildung für verschiedene Berufe von einer spezifischen fachlichen Weiterbildung (= Fortbildung) in einem bestimmten bereits ausgeübten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 95/15/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §34 Abs7;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 90/14/0040 1 (hier: EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Hofstätter-Reichel, "Die Einkommensteuer EStG 1988", Kommentar, § 20 Textziffer 5, Stichwort... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 95/15/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Steuerpflichtiger im Rahmen seines Berufes nur im Falle der Absolvierung eines Studiums in eine höhere Position aufsteigen kann, führt für sich allein nicht dazu, daß dem Studium nicht der Charakter einer Ausbildungsmaßnahme beizumessen wäre. European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 95/15/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 90/14/0040 2 (hier: EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Ein Hochschuldstudium dient in der Regel nicht der Berufsfortbildung, sondern der Berufsausbildung. Das hiebei vermittelte Wissen ist nämlich eine umfassende Ausbildung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 94/15/0060

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Verwertbarkeit von Teilen der durch das Diplomstudium erworbenen Kenntnisse im ausgeübten Beruf rechtfertigt es für sich allein nicht, anstatt von einer umfassenden Ausbildung für verschiedene Berufe von einer spezifischen fachlichen Weiterbildung (= Fortbildung) in einem bestimmten bereits ausgeübten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/3/21 93/15/0201

Der Beschwerdeführer schloß im Jahr 1984 seine Ausbildung an einer Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt, Fachrichtung Elektronik, mit Matura ab und ist seither als Bankangestellter tätig. Im Streitjahr erzielte er als solcher neben Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an einem in der Zeit von März 1990 bis Juli 1992 veranstalteten fünfsemestrigen Universitä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/3/21 93/15/0201

Der Beschwerdeführer schloß im Jahr 1984 seine Ausbildung an einer Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt, Fachrichtung Elektronik, mit Matura ab und ist seither als Bankangestellter tätig. Im Streitjahr erzielte er als solcher neben Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an einem in der Zeit von März 1990 bis Juli 1992 veranstalteten fünfsemestrigen Universitä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.1996

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0156 E 18. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Dem Wesen einer die Berufschancen erhaltenden oder verbessernden Berufsfortbildung entsprechend gen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Entscheidend für die Wertung eines Universitätsstudiums bzw Universitätslehrgangs als Maßnahme der beruflichen Fortbildung oder der Berufsausbildung ist, ob ein derartiges Studium über die bloße Fortentwicklung der im bisherigen Beruf erworbenen Kenntnisse weit hinausgeht und durch den Abschluß des Studiu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/10 93/14/0182 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kann die Unterscheidung zwischen Ausbildung und Fortbildung jeweils nur in bezug auf einen bestimmten Steuerpflichtigen beantwortet werden; was für den einen Beruf erst Anstrebenden Berufsausbildung ist, kann für den b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Um festzustellen, ob eine Teilnahme an einen Universitätslehrgang der beruflichen Fortbildung dient, muß einzelfallbezogen geprüft werden, ob die Teilnahme für den KONKRETEN Abgabepflichtigen in seiner KONKRETEN Berufstätigkeit einer erweiterten Lebenschance außerhalb der Sphäre der bisherigen gegenständl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 90/14/0040 2 (hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Ein Hochschuldstudium dient in der Regel nicht der Berufsfortbildung, sondern der Berufsausbildung. Das hiebei vermittelte Wissen ist nä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0156 E 18. März 1986 RS 4 Stammrechtssatz Die Frage, ob Ausbildungskosten oder Fortbildungskosten vorliegen, ist jeweils in bezug auf einen b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §18;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Universitätslehrgänge dienen in der Regel der Berufsausbildung. Sie unterscheiden sich von anderen Universitätsstudien dadurch, daß sie vorwiegend praktische Kenntnisse vermitteln sollen. Da zu ihnen auch Praktiker, die die sonstigen Voraussetzungen für ein Studium ni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

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