Entscheidungen zu § 20 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

2.749 Dokumente

Entscheidungen 2.011-2.040 von 2.749

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §34 Abs7;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §34 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 90/14/0040 1 (hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Hofstätter-Reichel, "Die Einkommensteuer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0156 E 18. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Dem Wesen einer die Berufschancen erhaltenden oder verbessernden Berufsfortbildung entsprechend gen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Entscheidend für die Wertung eines Universitätsstudiums bzw Universitätslehrgangs als Maßnahme der beruflichen Fortbildung oder der Berufsausbildung ist, ob ein derartiges Studium über die bloße Fortentwicklung der im bisherigen Beruf erworbenen Kenntnisse weit hinausgeht und durch den Abschluß des Studiu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/10 93/14/0182 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kann die Unterscheidung zwischen Ausbildung und Fortbildung jeweils nur in bezug auf einen bestimmten Steuerpflichtigen beantwortet werden; was für den einen Beruf erst Anstrebenden Berufsausbildung ist, kann für den b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Um festzustellen, ob eine Teilnahme an einen Universitätslehrgang der beruflichen Fortbildung dient, muß einzelfallbezogen geprüft werden, ob die Teilnahme für den KONKRETEN Abgabepflichtigen in seiner KONKRETEN Berufstätigkeit einer erweiterten Lebenschance außerhalb der Sphäre der bisherigen gegenständl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 90/14/0040 2 (hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Ein Hochschuldstudium dient in der Regel nicht der Berufsfortbildung, sondern der Berufsausbildung. Das hiebei vermittelte Wissen ist nä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0156 E 18. März 1986 RS 4 Stammrechtssatz Die Frage, ob Ausbildungskosten oder Fortbildungskosten vorliegen, ist jeweils in bezug auf einen b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §18;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Universitätslehrgänge dienen in der Regel der Berufsausbildung. Sie unterscheiden sich von anderen Universitätsstudien dadurch, daß sie vorwiegend praktische Kenntnisse vermitteln sollen. Da zu ihnen auch Praktiker, die die sonstigen Voraussetzungen für ein Studium ni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §34 Abs7;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §34 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 90/14/0040 1 (hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Hofstätter-Reichel, "Die Einkommensteuer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/2/20 92/13/0287

Der Beschwerdeführer, ein Bundesbeamter der Verwendungsgruppe B, kaufte im Jahr 1991 bei Konfektionsbekleidungsgeschäften fünf Hemden, zwei Krawatten, eine Hose, zwei Gürtel und Schuhe um den Gesamtpreis von S 5.528,--. Gegen den Jahresausgleichsbescheid 1991, mit welchem das Finanzamt die einkommensmindernde Berücksichtigung dieser Bekleidungsaufwendungen versagte, brachte der Beschwerdeführer Berufung ein. Er sei als Referent in der Protokollabteilung des Bundeskanzleramtes tätig. D... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/2/20 92/13/0287

Der Beschwerdeführer, ein Bundesbeamter der Verwendungsgruppe B, kaufte im Jahr 1991 bei Konfektionsbekleidungsgeschäften fünf Hemden, zwei Krawatten, eine Hose, zwei Gürtel und Schuhe um den Gesamtpreis von S 5.528,--. Gegen den Jahresausgleichsbescheid 1991, mit welchem das Finanzamt die einkommensmindernde Berücksichtigung dieser Bekleidungsaufwendungen versagte, brachte der Beschwerdeführer Berufung ein. Er sei als Referent in der Protokollabteilung des Bundeskanzleramtes tätig. D... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.1996

RS Vwgh 1996/2/20 92/13/0287

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Besonders festliche Bekleidung stellt nicht typische Berufskleidung, sondern bürgerliche Bekleidung dar. Auch wenn wegen der Berufsausübun das Tragen bestimmter bürgerlicher Bekleidung (in ordentlichem Zustand) notwendig ist, die bürgerliche Kleidung nur bei der Berufsaus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1996

RS Vwgh 1996/2/20 92/13/0287

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Besonders festliche Bekleidung stellt nicht typische Berufskleidung, sondern bürgerliche Bekleidung dar. Auch wenn wegen der Berufsausübun das Tragen bestimmter bürgerlicher Bekleidung (in ordentlichem Zustand) notwendig ist, die bürgerliche Kleidung nur bei der Berufsaus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/12/13 93/13/0272

Nach der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die im Streitjahr verheiratete Beschwerdeführerin ist Rechtsanwältin und Mutter von drei Kindern. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1990 machte sie bei ihren Einkünften aus selbständiger Arbeit Aufwendungen unter der Bezeichnung Tageskraft für Kinderbetreuung geltend. Das Finanzamt anerkannte diese Aufwendungen mit der Begründung: nicht als Betriebsausgab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.12.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/12/13 93/13/0272

Nach der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die im Streitjahr verheiratete Beschwerdeführerin ist Rechtsanwältin und Mutter von drei Kindern. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1990 machte sie bei ihren Einkünften aus selbständiger Arbeit Aufwendungen unter der Bezeichnung Tageskraft für Kinderbetreuung geltend. Das Finanzamt anerkannte diese Aufwendungen mit der Begründung: nicht als Betriebsausgab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.12.1995

RS Vwgh 1995/12/13 93/13/0272

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;VwRallg;
Rechtssatz: § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 ist einer verfassungskonformen Interpretation nicht zugänglich. Schlagworte Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1995

RS Vwgh 1995/12/13 93/13/0272

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Aufwendungen, die ihre Ursache in den persönlichen Lebensverhältnissen des Steuerpflichtigen haben, stellen ebensowenig Werbungskosten (Hinweis E 17.2.1988, 85/13/0121) wie Betriebsausgaben dar. (Hier: Die Abgabenpflichtige, eine Rechtsanwältin, beschäftigt eine Tageskraft für die Betreuung ihre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1995

RS Vwgh 1995/12/13 93/13/0272

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;VwRallg;
Rechtssatz: § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 ist einer verfassungskonformen Interpretation nicht zugänglich. Schlagworte Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/22 95/15/0161

Der Beschwerdeführer war im Streitjahr (1993) bis 8. November beim Steiermärkischen Gemeindebund als Kontrollorgan beschäftigt. Ab 9. November bezog er Arbeitslosengeld. Nach Absolvierung des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften wurde ihm am 16. Juli 1993 der akademische Grad "Mag. juris" verliehen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde Aufwendungen (anteilige Telefon- und Computerkosten, Fahrtkosten, Büromaterial- und Kopierkosten,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.11.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/22 95/15/0161

Der Beschwerdeführer war im Streitjahr (1993) bis 8. November beim Steiermärkischen Gemeindebund als Kontrollorgan beschäftigt. Ab 9. November bezog er Arbeitslosengeld. Nach Absolvierung des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften wurde ihm am 16. Juli 1993 der akademische Grad "Mag. juris" verliehen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde Aufwendungen (anteilige Telefon- und Computerkosten, Fahrtkosten, Büromaterial- und Kopierkosten,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.11.1995

RS Vwgh 1995/11/22 95/15/0161

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Kosten eines Hochschulstudiums sind grundsätzlich Ausbildungskosten (Hinweis: E 7.4.1981, VwSlg 5571 F/1981; E 22.9.1987, 87/14/0078; E 17.1.1989, 86/14/0025; E 5.5.1992, 92/14/0013); dies gilt auch für das nach Abschluß des Diplomstudiums fortgesetzte Doktoratsstudium (Hinweis E 30.1.1990; 89/14/0171; E 6... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1995

RS Vwgh 1995/11/22 95/15/0161

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Merkmal beruflicher Fortbildung ist es, daß sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (Hinweis: E 30.1.1990, 89/14/0227). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995150161.X04 Im RIS seit 20.11... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1995

RS Vwgh 1995/11/22 95/15/0161

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung zu § 16 EStG 1988 zählen Aufwendungen, die der Vorbereitung auf den Beruf dienen (Ausbildungskosten), zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung. Hingegen bilden Fortbildungskosten, die durch die Weiterbildung im erlernten Beruf erwachsen, Werbungskosten (oder Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1995

RS Vwgh 1995/11/22 95/15/0161

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/04 Studienrichtung Rechtswissenschaft
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;RwStudG 1978 §1 Abs3;
Rechtssatz: Die Zielsetzung des § 1 Abs 3 des Bundesgesetzes über das Studium der Rechtswissenschaften, BGBl Nr 140/1978, läßt nicht den Schluß zu, daß es sich beim Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften um speziell auf die Laufbahn eines Rechtanwaltes bzw R... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1995

RS Vwgh 1995/11/22 95/15/0161

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Kosten eines Hochschulstudiums sind grundsätzlich Ausbildungskosten (Hinweis: E 7.4.1981, VwSlg 5571 F/1981; E 22.9.1987, 87/14/0078; E 17.1.1989, 86/14/0025; E 5.5.1992, 92/14/0013); dies gilt auch für das nach Abschluß des Diplomstudiums fortgesetzte Doktoratsstudium (Hinweis E 30.1.1990; 89/14/0171; E 6... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1995

RS Vwgh 1995/11/22 95/15/0161

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Merkmal beruflicher Fortbildung ist es, daß sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (Hinweis: E 30.1.1990, 89/14/0227). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995150161.X04 Im RIS seit 20.11... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1995

RS Vwgh 1995/11/22 95/15/0161

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung zu § 16 EStG 1988 zählen Aufwendungen, die der Vorbereitung auf den Beruf dienen (Ausbildungskosten), zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung. Hingegen bilden Fortbildungskosten, die durch die Weiterbildung im erlernten Beruf erwachsen, Werbungskosten (oder Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1995

RS Vwgh 1995/11/22 95/15/0161

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/04 Studienrichtung Rechtswissenschaft
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;RwStudG 1978 §1 Abs3;
Rechtssatz: Die Zielsetzung des § 1 Abs 3 des Bundesgesetzes über das Studium der Rechtswissenschaften, BGBl Nr 140/1978, läßt nicht den Schluß zu, daß es sich beim Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften um speziell auf die Laufbahn eines Rechtanwaltes bzw R... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/21 92/14/0160

Der Beschwerdeführer, ein Facharzt, bezieht sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als auch solche aus selbständiger Arbeit, wobei er den Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG ermittelt. Im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung hielt der Prüfer in der gemäß § 151 Abs 3 BAO verfaßten Niederschrift ua fest, der Beschwerdeführer nutze in dem von ihm angeschafften und seinen Wohnsitz darstellenden Haus einen Raum ausschließlich zu beruflichen Zwecken. Auf Grund der Nutzungsverhält... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.11.1995

RS Vwgh 1995/11/21 92/14/0160

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/04 93/15/0130 1 Stammrechtssatz Bei einem hergestellten Wirtschaftsgut (hier: Gebäude), welches sowohl betrieblich als auch privat genutzt wird, ist nur der auf den betrieblich genutzten Teil entfallende Schuldbetrag Betriebsschuld. Für die Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.1995

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