RS Vwgh 1996/5/23 94/15/0063

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Veröffentlicht am 23.05.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/04/20 92/13/0032 1 (hier EStG 1988 heranzuziehen)

Stammrechtssatz

Bei einem Lehrer kann die Benützung eines häuslichen Arbeitszimmers für Vorbereitung des Unterrichts und Korrektur von Schularbeiten durchaus notwendig sein (Hinweis E 14.3.1990, 89/13/0102).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994150063.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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