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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, daß ein Steuerpflichtiger im Rahmen seines Berufes nur im Falle der Absolvierung eines Studiums in eine höhere Position aufsteigen kann, führt für sich allein nicht dazu, daß dem Studium nicht der Charakter einer Ausbildungsmaßnahme beizumessen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995150038.X03Im RIS seit
20.11.2000