Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §2 Abs3 impl;EStG 1988 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 90/14/0002 2 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz § 24 BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von Einkünften (Hinweis E 20.9.... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht betriebene Publikumsgesellschaft, an der in den Streitjahren über 200 Personen beteiligt waren. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die gewerbliche Vermietung von Containern an internationale Leasinggesellschaften. Eine bei der Beschwerdeführerin durchgeführte Buch- und Betriebsprüfung für die Jahre 1987 bis 1993 kam zu dem Ergebnis, daß die Betätigung der Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Jahr 1989 einen Anteil an der (ausländischen) Muttergesellschaft seiner Arbeitgeberin (der inländischen T-GmbH) im Nominalwert von rund S 3,3 Mio. Zur Ermöglichung dieses Anteilserwerbes war dem Beschwerdeführer von der T-GmbH ein Darlehen in der Höhe von S 1,330.000,-- gewährt worden. Im Jahr 1992 kam es zu einem weiteren Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der Muttergesellschaft (im folgenden: M-Ges.) im Nominale von rund S 1,2 Mio., wobei auch hier di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;LiebhabereiV 1993 §2 Abs1; Beachte Besprechung in:
JBl 2003, Heft 10a, S. 783 - 796;
Rechtssatz: Auch im Geltungsbereich der Liebhabereiverordnungen ist Beurt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §23 Z1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;
Rechtssatz: Da für die Liebhabereibeurteilung immer die konkrete Einkunftsquelle Beurteilungseinheit ist (Hinweis E 21.3.1996, 94/15/0085; E ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte in den Beilagen zur Einkommensteuererklärung für 1986 unter den Einkünften aus Kapitalvermögen einen Verlust als stiller Gesellschafter an der H. GmbH in Höhe von S 7,507.500,-- geltend. Der Verlust wurde zunächst bei der vorläufigen Festsetzung der Einkommensteuer für 1986 anerkannt. Nach einer Mitteilung der Großbetriebsprüfung Wien-Körperschaften vom 12. November 1992 hielt der Beschwerdeführer Anteile an der H. GmbH als echter stiller Gesellschafte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Aktiengesellschaft, betreibt ein Liegenschafts- und Vermögensverwaltungsunternehmen. Im Jahre 1982 erwarb die Beschwerdeführerin das Schloß Obersiebenbrunn mit dazugehörigen Nebengebäuden und dem umgebenden Park im Ausmaß von 47 ha um einen Preis von S 8,000.000,--. Bei einer hinsichtlich der Streitjahre durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde vom Prüfer die Auffassung vertreten, der Teilbetrieb "Schloß Obersiebenbrunn" stelle einen Voluptuarbetri... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Es kann iSd RSp des VwGH (E VS 3.7.1996, 93/13/0171; E 22.10.1996, 95/14/0146) nicht mehr als eine übliche Rentabilitätsdauer angesehen werden, wenn erst nach 20 Jahren ab Eingehen der Beteiligung das eingesetzte und durc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/13/0042 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0171 6 Verstärkter Senat ... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer erwarben im Juli 1976 zum Kaufpreis von S 2,2 Mio eine Liegenschaft in der Klagenfurter Innenstadt, auf welcher sich ein straßenseitiges dreigeschoßiges Wohn- und Geschäftshaus sowie ein einen Hofraum dreiseitig umschließendes zweigeschoßiges Hofgebäude befindet. Die ca 1850 errichteten Gebäude waren in einem schlechten Zustand. Zum Zeitpunkt des Erwerbes waren zwei Geschäftslokale mit Nebenräumlichkeiten im Hof und Seitentrakt sowie drei Wohnungen vermiete... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Eine Betätigung ist nur dann als Einkunftsquelle anzusehen, wenn nach der ausgeübten Art der Betätigung objektive Ertragsfähigkeit vorliegt, dh wenn nach der konkreten Art der Wirtschaftsführung ein positives steuerliches Gesamtergebnis innerhalb eines absehbaren Zeitraumes erzie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Wirtschaftstreuhänder. Mit seinem wichtigsten Klienten vereinbarte er ein Honorar in Form von 14 "Monatspauschalen" und einer jährlichen Prämie. Im Zusammenhang mit der Beendigung der langjährigen Tätigkeit gegenüber diesem Klienten im Jahr 1994 erhielt er von diesem nachträgliche Honorarzahlungen für die Jahre 1991 bis 1993 in Höhe von 736.542 S sowie eine "Abfertigung" von 840.000 S. In der Berufu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §67; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/03/27 95/15/0195 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 67 EStG 1988 befindet sich im fünften Teil "Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)" des EStG 1988. Schon daraus, vor allem aber aus der eindeutigen Formulierung ("Arbeitslohn", "Arbeitgeber", "Arbeitnehmer", "Lohnzahlungszeiterau... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Lehrer, war in den Streitjahren Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft und erklärte darüber hinaus u.a. auch noch Umsätze und Einkünfte aus selbständig ausgeübter Schilehrertätigkeit und aus Vermietung und Verpachtung. Nach den Ergebnissen einer die wirtschaftlichen Aktivitäten des Beschwerdeführers in den Jahren 1987 bis 1990 erfassenden abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt nach Wiederaufnahme der Umsatz- und Einkommensteuerverfahren für die Ja... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die von der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft gegen die im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung ihres Unternehmens ergangenen Bescheide über die Wiederaufnahme der Umsatz-, Gewerbesteuer- und Feststellungsverfahren von Einkünften für die Jahre 1981 bis 1985 und die Umsatz-, Gewerbesteuer- und Feststellungsbescheide für die Jahre 1981 bis 1986 erhobene Berufung als unbegründet ab. Die belangte Behörde stellte in ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Das Vorliegen anderer Einkunftsquellen als Indiz für die Liebhabereibeurteilung einer Tätigkeit taugt nur dort, wo eine zu beurteilende Tätigkeit typischerweise mit besonderen, der Lebensführung zuzuordnenden Neigungen ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0171 6
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Die Einkunftsquelleneigenschaft einer Betätigung ist in erster Linie danach zu beurteilen, ob die geprüfte Tätigkeit in der betriebenen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Auch unternehmerische Fehlentscheidungen nehmen den daraus erwirtschafteten Verlusten die Qualität negativer Einkünfte iSd Einkommensteuerrechtes noch nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §177;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV §1;
Rechtssatz: Die Änderung des wirtschaftlichen Engagements muß nicht der einzige Grund sein, der zum Verlust des Einkunftsquellencharakters einer Tätigkeit führen kann. Wirtschaften ist stets ein Handeln im Um... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs4 Z2;EStG 1972 §28;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §2 Abs4 Z2;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Setzt die Anerkennung von Aufwendungen vor der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten voraus, daß ein Mietobjekt vorhanden ist, de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Entscheidet sich die Beurteilung von Verlusten aus einer Betätigung als negative Einkünfte iSd § 2 Abs 3 EStG 1972 im Ergebnis der Prüfung der objektiven Aussichten der Betätigung auf Erzielung eines der positiven Steuere... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/24 94/15/0126 4 Stammrechtssatz Im Rahmen der Beurteilung von Bestandobjekten auf ihre Eigenschaft als Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist grundsätzlich jedes Mietobjekt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Den Erben eines Traditionsbetriebes ist das Recht zuzubilligen, so lange für das Weiterleben des ihnen ererbten Betriebes zu kämpfen, als dies nach den Umständen des Falles noch nicht völlig aussichtslos geworden ist. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV §1;
Rechtssatz: Wie eine objektiv ertragslose Betätigung durch ihre Umgestaltung zu einer nicht mehr objektiv ertragslosen und damit inhaltlich anderen Betätigung werden kann, so kann auch umgekehrt eine ertragreich betri... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/17 93/15/0236 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH setzt der für die Feststellung, ob eine Einkunftsquelle vorliegt, erforderliche Beobachtungszeitraum eine im wesentli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater und entfaltete in den Streitjahren daneben noch weitere wirtschaftliche Aktivitäten anderer Art. Im Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden nach amtswegiger Wiederaufnahme der Umsatz- und Einkommensteuerverfahren der Jahre 1985 bis 1988 für diese Jahre und das Jahr 1989 Umsatz- und Einkommensteuerbescheide erlassen, die der Beschwerdeführer in einigen Punkten mit Berufung bekämpfte. Der nunmehr angefochtene Bescheid, mit welchem der... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid sind die Zweit- bis Viertbeschwerdeführerinnen seit September 1988 Gesellschafterinnen der erstbeschwerdeführenden KG (in der Folge: KG). Vor diesem Zeitpunkt hatte der Firmenwortlaut der Zweitbeschwerdeführerin Martin M GmbH gelautet und waren diese GmbH, Martin M und die Drittbeschwerdeführerin Gesellschafter(innen) der Erstbeschwerdeführerin. Die Fünftbeschwerdeführerin hält zu 100 % die Anteile an der ... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Gesellschaft m.b.H., deren Unternehmensgegenstand die Fliesenverlegung ist, hält ihr Geschäftsführer Rudolf V. 99,9 % der Anteile und bezieht Geschäftsführerbezüge; seine Ehegattin Christine V. hält 0,1 % der Anteile am Stammkapital und bezieht für ihre Tätigkeit in der Gesellschaft ebenso ein Gehalt. Im Zuge einer im Unternehmen der Gesellschaft durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die beiden Gesellschafter von der gep... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgendes zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin übte vom Jahre 1957 an in ununterbrochener Folge die gewerbliche Tätigkeit des Wanderhandels aus, die sie erst mit Ablauf des Jahres 1993 aufgab. Bis zum Jahr 1984 erwirtschaftete die Beschwerdeführerin in ihrem Wanderhandel, der bis dahin ihre einzige Einkunftsquelle darstellte, ausschließlich Gewinne. Im Jahr 1985 nahm die Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/17 89/14/0248 4 Stammrechtssatz Ob die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung durch... mehr lesen...