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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z5;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/13/0122Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/02/17 89/14/0248 4Stammrechtssatz
Ob die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung durch die GmbH an den Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, ist unter Heranziehung der gesamten Vergütungen, die der Gesellschafter erhält, zu beurteilen (Hinweis Putschögl-Bauer-Mayr-Quantschnigg, Die Körperschaftsteuer § 8, 86).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996130121.X03Im RIS seit
26.06.2001