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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Es kann iSd RSp des VwGH (E VS 3.7.1996, 93/13/0171; E 22.10.1996, 95/14/0146) nicht mehr als eine übliche Rentabilitätsdauer angesehen werden, wenn erst nach 20 Jahren ab Eingehen der Beteiligung das eingesetzte und durch Verlustzuweisung bereits im ersten Jahr vollständig aufgebrauchte Kapital wiederum erwirtschaftet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996130063.X01Im RIS seit
20.11.2000