RS Vwgh 1998/4/22 96/13/0189

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;
LiebhabereiV §1;

Rechtssatz

Wie eine objektiv ertragslose Betätigung durch ihre Umgestaltung zu einer nicht mehr objektiv ertragslosen und damit inhaltlich anderen Betätigung werden kann, so kann auch umgekehrt eine ertragreich betriebene Betätigung durch Änderung der Wirtschaftsführung zu einer Tätigkeit werden, die ab ihrer Änderung nunmehr objektiv ertragslos und daher eine andere Betätigung als die ist, die vorher mit Ertrag ausgeübt worden war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996130189.X04

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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