RS Vwgh 1998/9/30 97/13/0085

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Veröffentlicht am 30.09.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1972 §23 Z1;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;
EStG 1988 §23 Z1;
LiebhabereiV §1 Abs1;
LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;

Rechtssatz

Da für die Liebhabereibeurteilung immer die konkrete Einkunftsquelle Beurteilungseinheit ist (Hinweis E 21.3.1996, 94/15/0085; E 29.7.1997, 96/14/0065), ist es nicht relevant, ob eine ähnliche gewerbliche Betätigung für "vergleichbare Gesellschaften" ein "einträgliches Geschäft darstellt". (Hier: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die gewerbliche Vermietung von Containern).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997130085.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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