RS Vwgh 1998/4/22 96/13/0189

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;

Rechtssatz

Entscheidet sich die Beurteilung von Verlusten aus einer Betätigung als negative Einkünfte iSd § 2 Abs 3 EStG 1972 im Ergebnis der Prüfung der objektiven Aussichten der Betätigung auf Erzielung eines der positiven Steuererhebung zugänglichen Gesamtergebnisses innerhalb absehbarer Zeit, dann ist das Vorliegen eines einer solchen Prüfung zugrundeliegenden Zeitraumes gleich zu beurteilender Betätigung unabdingbare rechtliche Voraussetzung jeder Liebhabereiprüfung. Nur der gesamte Zeitraum - im Prognosefall der absehbare Zeitraum in Verständnis des E VS 3.7.1996, 93/13/0171, - einer rechtlich gleich zu beurteilenden Betätigung erlaubt die Untersuchung ihrer Aussicht auf Ertrag. Nur auf einen solchen Zeitraum auch hat sich die lediglich subsidiär vorzunehmende Untersuchung eines subjektiven Ertragsstrebens desjenigen, der sich betätigt, zu beziehen. Der Liebhabereibeurteilung einer Tätigkeit ohne Feststellung des dieser Beurteilung zugrunde zu legenden Zeitraumes gleicher Betätigung fehlt es schon an der rechtlichen Grundvoraussetzung der Zulässigkeit einer Verneinung aus dieser Betätigung erwirtschafteter Verluste als steuerlich beachtliche Negativeinkünfte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996130189.X09

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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