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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Wird ein Soldat mit der Schulung an einem militärischen Stützpunkt eines anderen Staates beauftragt, die dort mehr als eine Woche dauert, liegt der Mittelpunkt seiner Tätigkeit nach einer Woche an dem erwähnten Stützpunkt; ab diesem Zeitpunkt ist sein Aufenthalt dort nicht mehr Reise iSd
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140232.X01Im RIS seit
18.12.1990