RS Vwgh 1990/12/18 90/14/0232

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Veröffentlicht am 18.12.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;

Rechtssatz

Wird ein Soldat mit der Schulung an einem militärischen Stützpunkt eines anderen Staates beauftragt, die dort mehr als eine Woche dauert, liegt der Mittelpunkt seiner Tätigkeit nach einer Woche an dem erwähnten Stützpunkt; ab diesem Zeitpunkt ist sein Aufenthalt dort nicht mehr Reise iSd

§ 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140232.X01

Im RIS seit

18.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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