RS Vwgh 1991/6/11 91/14/0050

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Veröffentlicht am 11.06.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;

Rechtssatz

Der Herstellungsaufwand für die Gründerzeitausstattung eines Miethauses muß dessen fiktive Anschaffungskosten iSd § 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG 1972 nicht erhöhen. Entscheidend ist der zum jeweiligen Stichtag für das Gebäude erzielbare Marktpreis (Verkehrswert).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140050.X02

Im RIS seit

11.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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