RS Vwgh 1991/3/22 87/13/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 546;

Rechtssatz

Die im konkreten Fall angeführten juristischen Fachzeitschriften und Fachbücher sind derart auf spezifische berufliche Bedürfnisse des Abgabepflichtigen (hier Finanzbeamter) abgestellt, daß ihnen die Eignung fehlt, private Bedürfnisse literarisch interessierter Bevölkerungskreise zu befriedigen. Eine private Mitveranlassung des Aufwandes für ihre Anschaffung ist nicht erkennbar. Entscheidend ist daher nur, ob die Aufwendungen eindeutig im Zusammenhang mit der Erzielung der Einkünfte des Abgabepflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit stehen. Dies ist zu bejahen und zwar gleichgültig, ob und inwieweit der Abgabepflichtige die Möglichkeit gehabt hätte, die genannte Fachliteratur aus der Amtsbibliothek zu entlehnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987130074.X02

Im RIS seit

22.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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