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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z6;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 481;Rechtssatz
Aus dem Titel "Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung" mit einem eigenen Kfz dürfen keine höheren Werbungskosten als die normierten Pauschbeträge abgesetzt werden, und zwar selbst dann nicht, wenn solche nachzuweisen wären (Hinweis E 13.5.1960, 1974/59). Der Arbeitnehmer hat aber auch kein Wahlrecht, anstelle des Kraftfahrzeugpauschales die Eintragung eines steuerfreien Betrages wegen erhöhter Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte verlangen zu können. Dem Arbeitnehmer gebührt ferner das Kraftfahrzeugpauschale auch dann nur einmal, wenn er in mehreren Dienstverhältnissen steht (Hinweis E 29.11.1965, 1281/65); es steht ihm aber frei, das Pauschale bei dem Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen, bei dem sich die für ihn günstigsten steuerlichen Auswirkungen ergeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130062.X01Im RIS seit
19.12.1990