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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Nicht jede geringfügige berufliche Nutzung eines Raumes kann zu Werbungskosten führen. Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis E 14.11.1990, 89/13/0042) ist davon auszugehen, daß Arbeitnehmern in der Regel am Arbeitsort ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sodaß ein häusliches Arbeitszimmer nicht erforderlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130115.X02Im RIS seit
03.06.1992