RS Vwgh 1992/6/3 91/13/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.06.1992
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;

Rechtssatz

Nicht jede geringfügige berufliche Nutzung eines Raumes kann zu Werbungskosten führen. Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis E 14.11.1990, 89/13/0042) ist davon auszugehen, daß Arbeitnehmern in der Regel am Arbeitsort ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sodaß ein häusliches Arbeitszimmer nicht erforderlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130115.X02

Im RIS seit

03.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten