RS Vwgh 1992/6/23 92/14/0037

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Veröffentlicht am 23.06.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;
EStG 1972 §2 Abs4 Z2;
LiebhabereiV Abschn1 Art1 §1;
UStG 1972 §12 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Im Fall der steuerlichen Berücksichtigung von Vorsteuern und Werbungskosten vor Erzielung von Einkünften im Sinn des § 2 Abs 1 UStG 1972 und des § 2 Abs 4 Z 2 EStG 1972 stellt sich nicht die Frage der Liebhaberei, sondern sind die hievon zu unterscheidenden Probleme "einnahmenloser" Werbungskosten

(Hinweis E 22.9.1987, 86/14/0198, 0199) sowie in umsatzsteuerrechtlicher Sicht des Beginns und des Endes der Unternehmertätigkeit (Hinweis Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 2 Textziffer 135 ff) zu behandeln. Zu einer "Betätigung" im Sinne des Abschnittes I Art I § 1 der LiebhabereiV ist es im konkreten Fall hinsichtlich der langjährig nicht vermieteten Räume gar nicht gekommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140037.X04

Im RIS seit

23.06.1992

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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