Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Im Fall der steuerlichen Berücksichtigung von Vorsteuern und Werbungskosten vor Erzielung von Einkünften im Sinn des § 2 Abs 1 UStG 1972 und des § 2 Abs 4 Z 2 EStG 1972 stellt sich nicht die Frage der Liebhaberei, sondern sind die hievon zu unterscheidenden Probleme "einnahmenloser" Werbungskosten
(Hinweis E 22.9.1987, 86/14/0198, 0199) sowie in umsatzsteuerrechtlicher Sicht des Beginns und des Endes der Unternehmertätigkeit (Hinweis Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 2 Textziffer 135 ff) zu behandeln. Zu einer "Betätigung" im Sinne des Abschnittes I Art I § 1 der LiebhabereiV ist es im konkreten Fall hinsichtlich der langjährig nicht vermieteten Räume gar nicht gekommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140037.X04Im RIS seit
23.06.1992Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010