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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Vom VwGH wird grundsätzlich anerkannt, daß Aufwendungen auf ein zur Einkunftserzielung bestimmtes Wohnobjekt auch dann als Werbungskosten Berücksichtigung finden können, wenn ihnen gerade vorübergehend keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüberstehen (Hinweis E 22.1.1985, 84/14/0016).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140037.X03Im RIS seit
23.06.1992Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010