RS Vwgh 1992/6/23 92/14/0037

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Veröffentlicht am 23.06.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;
EStG 1972 §2 Abs4 Z2;

Rechtssatz

Vom VwGH wird grundsätzlich anerkannt, daß Aufwendungen auf ein zur Einkunftserzielung bestimmtes Wohnobjekt auch dann als Werbungskosten Berücksichtigung finden können, wenn ihnen gerade vorübergehend keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüberstehen (Hinweis E 22.1.1985, 84/14/0016).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140037.X03

Im RIS seit

23.06.1992

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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