RS Vwgh 1992/3/3 88/14/0081

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Veröffentlicht am 03.03.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Frage, ob bzw ab wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes zugemutet werden kann, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden; vielmehr sind die Verhältnisse im Einzelfall zu berücksichtigen (Hinweis E 22.4.1986, 84/14/0198).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140081.X02

Im RIS seit

03.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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