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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Die Frage, ob bzw ab wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes zugemutet werden kann, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden; vielmehr sind die Verhältnisse im Einzelfall zu berücksichtigen (Hinweis E 22.4.1986, 84/14/0198).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140081.X02Im RIS seit
03.03.1992